Planung und Errichtung - Kindergärten und Horte
Die Abteilung Kindergärten (MA 10) ist die verantwortliche Auftraggeberin für die Errichtung von städtischen Kindergärten und Horten. Zudem berät sie private Trägerorganisationen bei der Planung und Durchführung von baulichen Maßnahmen für Kindergärten und Horte.
Bauliche und technische Grundlagen
Zur Einschätzung des erforderlichen Flächenbedarfes und zur Orientierung dienen die Raum- und Funktionsprogramme für Kindergärten und Horte.
- Raum- und Funktionsprogramm für Kindergärten mit 4 Gruppen
- Raum- und Funktionsprogramm für Kindergärten mit 5 Gruppen
- Raum- und Funktionsprogramm für Kindergärten mit 6 Gruppen
- Raum- und Funktionsprogramm für Kindergärten mit 7 Gruppen
- Raum- und Funktionsprogramm für Kindergärten mit 8 Gruppen
Grundlagen für die Planung und Ausstattung städtischer Kindergärten und Horte stellt die Abteilung für Bau- und Gebäudemanagement (MA 34) im Raumbuch mit Ergänzungen und Raumblättern für Kindergärten zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Errichtung und Bewilligung von Kindergärten und Horten:
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- Letzte Aktualisierung: 05.11.2025, 10.17 Uhr
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