Bezirksdemokratie

Jede*r Wahlberechtigte*r in einem Bezirk hat auch die Möglichkeit, in die Bezirksvertretung gewählt zu werden.

Alle Bezirksbewohner*innen können sich in allen Angelegenheiten mit Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Beschwerden mündlich oder schriftlich an den*die Bezirksvorsteher*in und die Mitglieder der Bezirksvertretung im jeweiligen Bezirk wenden. Die Bezirksvorsteher*innen und die Mitglieder der Bezirksvertretungen müssen dafür regelmäßig Sprechstunden abhalten.

Zur Information und Diskussion über Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirkes gelegen sind, können Bürger*innen-Versammlungen gemäß § 104c Wiener Stadtverfassung (WStV) abgehalten werden. Darüber hinaus bestehen im Rahmen der direkten Demokratie verschiedenste Möglichkeiten der Beteiligung und Partizipation.

Die Sitzungen der Bezirksvertretungen müssen öffentlich abgehalten werden. Alle in diesen Sitzungen angenommenen Anträge sind im Rahmen der jährlichen Veröffentlichung ab dem Jahr 2023 abrufbar:

Angenommene Anträge aus den Bezirksvertretungssitzungen 2023

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