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WieNeu+-Grätzlmarie für innovative Stadterneuerungsprojekte - Förderantrag

Die Stadt Wien fördert im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms WieNeu+ in ausgewählten Stadtteilen soziale Innovationen und Projekte, die dazu beitragen, Grätzl klima- und zukunftsfit zu machen.

Eingereicht werden können alle Projekte, die

  • das soziale Miteinander im Grätzl stärken und fördern
  • und/oder das Grätzl klimafit machen
  • und die kein kommerzielles Interesse verfolgen.

Die Projekte sollen möglichst vielen Menschen im Grätzl zugutekommen.

Online-Antrag

Allgemeine Informationen

WieNeu+ ist ein seit 2021 laufendes Stadterneuerungsprogramm der Stadt Wien. Es ist auf 10 Jahre angelegt und soll dazu beitragen, Grätzl klima- und zukunftsfit zu machen. Gemeinsam mit lokalen Akteur*innen und der Bevölkerung werden neue technische sowie soziale Lösungen in ausgewählten Grätzln umgesetzt. Dabei werden Beteiligungen und Partnerschaften in den verschiedenen Programmgebieten (Grätzln) unterstützt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen
  • juristische Personen, zum Beispiel (Gemeinnützige) Vereine, Grätzl-Initiativen oder Schulen sowie
  • sonstige betroffene nicht-natürliche und quasi-juristische Personen, zum Beispiel Wohnungseigentümer*innengemeinschaften

innerhalb eines Projektgebiets.

Förderhöhe:

Gefördert werden bis zu 100 Prozent der förderbaren und nachgewiesenen Kosten.

Üblicherweise werden Projekte im Umfang von 500 Euro bis 8.000 Euro gefördert. Die maximale Fördersumme pro Projekt im Programmgebiet beträgt 30.000 Euro. Die Mindestfördersumme beträgt 100 Euro.

Förderbare Kosten:

  • Sachkosten, zum Beispiel:
    • Druckkosten für Flyer
    • Raumkosten bei externer Raumanmietung
    • Baumaterialien
    • Lebensmittel (Hinweis: Alkohol und Pfand sind nicht förderfähig)
    • Miete einer Bühne
    • Raummiete, bei extern angemieteten Räumen
  • Personalkosten des*der Projektwerber*in für künstlerische Leistungen oder Fachleistungen (Eigenleistung), zum Beispiel:
    • Planung und Durchführung eines Workshops
    • Arbeitsstunden für den Aufbau eines Hochbeets
  • Personalkosten für externe Dienstleistungen, zum Beispiel:
    • Honorar für Musiker*innen, die bei einem Fest auftreten
    • Honorar für Workshopleiter*innen, die nicht die*der Förderwerber*in selbst sind
  • Personalkosten Administration und Koordination (pro Projekt maximal 150 Euro Koordinationspauschale), zum Beispiel:
    • Buchhaltung
    • Personalverrechnung
    • Marketing und Kommunikation
    • Projektplanungstreffen
    • Arbeitsstunden zur Einreichung und Abrechnung des Projekts
    • Raummiete bei selbst angemieteten Räumen

Aktuelles Programmgebiet:

Fristen und Termine

Im Programmgebiet Hernals können Förderanträge ab 1. Dezember 2025 bis voraussichtlich Juni 2028 gestellt werden. Sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel vor diesem Datum ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion festgelegt werden.

Im Laufe des Jahres gibt es üblicherweise 3 Einreichfristen: Mitte Februar, Mitte Mai und Mitte Oktober.

Der Antrag auf Gewährung einer Förderung muss vor Projektbeginn mit allen Einreichunterlagen (Antragsformular, Kostenkalkulation, weitere Unterlagen) bei der Abteilung Technische Stadterneuerung eingereicht werden.

Eine telefonische oder persönliche Beratung durch das Team des GB*Stadtteilbüros muss verpflichtend vor Einreichung des Antrags durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

GB*Stadtteilbüro für die Bezirke 7, 8, 9, 16, 17 und 18
16., Haberlgasse 76
Telefon: +43 1 406 41 54
E-Mail: west@gbstern.at

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag von 14 bis 18 Uhr
Dienstag von 9 bis 13 Uhr
Donnerstag von 9 bis 18 Uhr

Verfahrensablauf

  • Für die Einreichung der Förderung muss das Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular muss inklusive der erforderlichen Beilagen fristgerecht eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • Eine telefonische oder persönliche Beratung durch das Team des GB*Stadtteilbüros für die Bezirke 7, 8, 9, 16, 17 und 18 muss verpflichtend vor Einreichung des Antrags durchgeführt werden. Bitte kontaktieren Sie dieses direkt.
  • Die Entscheidung über die Gewährung der Förderung obliegt dem in der entsprechenden Richtlinie festgelegten WieNeu+ Beirat.
  • Die Förderzusage kommt erst mit der bedingungslosen Annahme des Fördervertrags durch den*die Förderwerber*in zustande.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt gemäß der Entscheidung durch den WieNeu+ Beirat nach Unterzeichnung des Fördervertrags und ist an die Durchführung des eingereichten Vorhabens gebunden.
  • Nach Fertigstellung des Projektvorhabens muss mit dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in der Abteilung Technische Stadterneuerung beziehungsweise der Gebietsbetreuung Kontakt aufgenommen werden. Die Unterlagen für die Endabrechnung müssen nachgereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für den Antrag um Förderung erforderlich und müssen vor Projektbeginn vollständig beigelegt werden:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive aussagekräftiger Beschreibung des Vorhabens (Online-Antrag oder PDF-Formular)
  • Bei juristischen Personen: Auszug aus Vereinsregister oder Stiftungs- und Fondsregister sowie Vereinsstatuten oder Stiftungserklärung
  • Bei natürlichen Personen:
    • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, beispielsweise Führerschein oder Reisepass
    • Meldebestätigung ("Meldezettel")
  • Ausgefüllte Kostenkalkulation (22 KB XLSX)

Folgende Unterlagen müssen nach Abschluss des Projekts zwecks Überprüfung der Verwendung der Fördermittel nachgereicht werden:

  • Nachweis der Kosten (Rechnungen und Zahlungsbelege)
    • Bei Sachkosten: Rechnung inklusive Zahlungsnachweis
      Als Zahlungsnachweis gelten: Bar-Vermerk auf der Rechnung, Debitcard-Beleg und Ähnliches; bei Online-Zahlung oder Überweisung: Screenshot/PDF der Überweisungsbestätigung
    • Bei Personalkosten für Eigenleistungen: Stundenliste
      Der verrechnete Stundensatz muss im Antrag bekannt gegeben und kurz begründet werden.
      Hinweis: Wenn der*die Fördernehmer*in eine juristische Person ist, muss die Stundenliste von einem vertretungsbefugten Organ unterzeichnet werden. Wenn der*die Fördernehmer*in eine natürliche Person ist, kann die Person die Stundenliste selbst unterzeichnen.
    • Personalkosten für externe Dienstleistungen: Rechnung/ Honorarnote plus Zahlungsnachweis
      Die Preisangemessenheit des Honorars muss spätestens im Zuge der Abrechnung belegt werden.
    • Bei Personalkosten für Administration/Koordination (Pauschale): Die erbrachte Leistung wird indirekt über den Sachbericht nachgewiesen, es ist kein zusätzlicher Nachweis erforderlich.
  • Bestätigung der Durchführung, beispielsweise eine aussagekräftige Fotodokumentation
  • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (26 KB XLSX)

Kosten und Zahlung

Keine

Erledigungsdauer

Die beantragten Fördermittel werden nach Entscheidung durch den WieNeu+ Beirat vor Projektbeginn beziehungsweise in Teilbeträgen freigegeben.

Formular

Online-Formular: WieNeu+ - Grätzlmarie für innovative Stadterneuerungsprojekte - Antrag

Sie können das Formular auch ausfüllen und anschließend ausdrucken und per Post oder persönlich bei der Gebietsbetreuung Stadterneuerung abgeben:

Zusätzliche Informationen

Keine

Kontakt

Stadt Wien - Technische Stadterneuerung

Kontaktformular

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