Allgemeine Informationen
WieNeu+ ist ein Stadterneuerungs-Programm der Stadt Wien, mit dem die städtischen und internationalen Klimaziele verwirklicht werden sollen.
Aktuell werden die Gebiete Grätzl 20 + 2 und Hernals bearbeitet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen
- juristische Personen (beispielsweise Gemeinnützige und Gewinnorientierte Unternehmen, (Gemeinnützige) Vereine, Genossenschaften)
- sonstige betroffene nicht-natürliche und quasi-juristische Personen (beispielsweise Einzelunternehmer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Körperschaften öffentlichen Rechts)
innerhalb des Projektgebiets - Grätzl 20 + 2 oder Hernals.
Förderhöhe:
- Förderung baulicher/technischer (Umsetzungs-)Maßnahmen (Schiene 1): Bis maximal 40 Prozent der Mehrkosten der innovativen Maßnahmen (im Vergleich zu einer nicht-innovativen Maßnahme) bis zu einer maximalen Förderhöhe von 500.000 Euro (für juristische Personen) und 100.000 Euro (bei natürlichen Personen)
- Förderung von Umweltstudien bzw. innovativen Planungsleistungen (Schiene 2): Bis maximal 50 Prozent der Mehrkosten der innovativen Planungsleistungen bzw. der Etablierung eines innovativen Umsetzungs- oder Geschäftsmodells (beispielsweise Erneuerbare Energiegemeinschaften) bis zu einer maximalen Förderhöhe von 30.000 Euro
Für kleine Unternehmen kann die Beihilfenintensität um bis zu 20 Prozent erhöht werden. Für mittlere Unternehmen kann die Beihilfenintensität um bis zu 10 Prozent erhöht werden. Die maximalen Förderhöhen bleiben hiervon unberührt.
Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro.
Die technischen Voraussetzungen finden Sie in der Förderungsrichtlinie (PDF).
Fristen und Termine
Die Frist innerhalb derer Förderanträge gestellt werden können, hängt vom Stadtteil (Grätzl) ab:
Förderungsanträge können bis zu diesem Stichtag eingereicht werden. Sollten die zur Verfügung stehenden Fördermittel vor diesem Datum ausgeschöpft sein, kann eine vorzeitige Beendigung der Förderaktion festgelegt werden.
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung muss vor Projektbeginn mit allen Einreichunterlagen (beispielsweise vor Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder vor der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung) bei der Abteilung Technische Stadterneuerung eingereicht werden.
Zuständige Stelle
Technische Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1
Telefon: +43 1 4000-25107
Fax: +43 1 4000-99-8025
E-Mail: wieneuplus@ma25.wien.gv.at
Parteienverkehrszeiten: Nach persönlicher Vereinbarung
Stabsstelle Budget, Vergabe und Sonderprojekte
Verfahrensablauf
- Zur Abklärung fachlicher Fragen wird, vor Abgabe des Antrags und der erforderlichen Einreichunterlagen, ein Gespräch mit der Einreichstelle (Technische Stadterneuerung) dringend empfohlen.
- Für die Einreichung der Förderung muss das Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular muss mit allen erforderlichen Nachweisen und Beilagen und unterschrieben, eingereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Diese werden an den*die Antragsteller*in retourniert.
- Die Entscheidung über die Gewährung der Förderung, sowie die Höhe dieser, obliegt dem in der entsprechenden Richtlinie festgelegten Beirat.
- Die Förderzusage kommt erst mit der bedingungslosen Annahme des Fördervertrags durch den*die Förderwerber*in zustande.
- Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss mit dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in der Abteilung Technische Stadterneuerung Kontakt aufgenommen werden. Die Unterlagen für die Endabrechnung müssen nachgereicht werden.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach einem allfälligen Ortsaugenschein bzw. positiver Stellungnahme durch einen Amtssachverständigen der Abteilung Technische Stadterneuerung.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für den Antrag um Förderung erforderlich und müssen vor Projektbeginn vollständig beigelegt werden:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Bei juristischen Personen: Auszug aus Firmenbuch, Vereinsregister oder Stiftungs- und Fondsregister sowie Gesellschaftervertrag, Vereinsstatuten oder Stiftungserklärung
- Bei natürlichen Personen: Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (beispielsweise Führerschein, Reisepass)
- Strafregisterauszug der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers oder vertretungsbefugter Organe bei juristischen Personen
- Aussagekräftige Beschreibung des Vorhabens, um welches für Förderung angesucht wird
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Folgende Unterlagen müssen nachgereicht werden:
- Nachweis der Kosten der Errichtung (Rechnungen und Zahlungsbelege)
- Bestätigung der ordnungsgemäßen Fertigstellung bzw. Montage und Inbetriebnahme (beispielsweise Inbetriebnahmeprotokoll)
- Aussagekräftige Fotodokumentation
- Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung
Kosten und Zahlung
Es fallen keine Kosten an.
Erledigungsdauer
Die Entscheidung über Gewährung der Förderung erfolgt nach Beurteilung durch einen beigezogenen Beirat.
Die Auszahlung erfolgt etwa binnen 3 Monaten nach Fertigstellung und Abschlussprüfung des Projekts.
Formular
Zusätzliche Informationen
Keine