Vereidigtes Mautaufsichtsorgan - Antrag
Allgemeine Informationen
Auf Vorschlag der ASFINAG können Personen zum Mautaufsichtsorgan (Organ der öffentlichen Aufsicht) durch das Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten, bestellt werden (§ 17 ff Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, BGBl. I Nr. 109/2002).
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Absolvierung eines Ausbildungskurses für Mautaufsichtsorgane
Fristen und Termine
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.
Zuständige Stelle
Einreichung
ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Telefon: 050 108-0
Fax: 050 108-12282
E-Mail: info@asfinag.at
Vereidigung
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 4000-99-38319
E-Mail: sb@ma65.wien.gv.at
Team Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
Referat Sondertransportbegleiter
Ansprechpersonen:
- Sonja Hochmeister
Telefon: +43 1 4000-38346 - Ing. Georg Mahel
Telefon: +43 1 4000-38355 - Nicole Schitter
Telefon: +43 1 4000-38350
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet
Verfahrensablauf
- Die ASFINAG beantragt die Bestellung von MitarbeiterInnen zum Mautaufsichtsorgan der Stadt Wien (Organ der öffentlichen Aufsicht) gemäß § 17 ff Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, BGBl. I Nr. 109/2002, beim Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten. Die Ausübung der Tätigkeit darf erst nach der Bestellung erfolgen.
- Personen, die in noch keinem anderen Bundesland zum Mautaufsichtsorgan bestellt waren, werden nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen in der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten erstbestellt.
- Personen, die bereits in einem anderen Bundesland zum Mautaufsichtsorgan bestellt sind, werden die von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten ausgestellten Bestellungsdekrete persönlich zugestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Führerscheines
- Meldebestätigung (wird von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten eingeholt)
- Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis) nicht älter als 3 Monate (wird von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten eingeholt)
Bitte scannen Sie Ihren Antrag inklusive Unterlagen ein und senden diesen mittels E-Mail an sb@ma65.wien.gv.at. Bei Sammelanträgen (z. B. Firmen, Magistratsdienststellen usw.) bitte die Anträge inklusive Unterlagen - wegen beschränkter Speicherkapazität - einzeln einscannen und per E-Mail an sb@ma65.wien.gv.at senden. Das/Die erforderliche/n Passfoto/s dem jeweiligen elektronischen Antrag möglichst im JPG-Format beifügen. Für diesbezügliche Rückfragen steht Ihnen die Kanzlei des Referates Sondertransportbegleiter zur Verfügung.
Die Vereidigung selbst erfolgt durch die Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten.
Kosten und Zahlung
Keine
Erledigungsdauer
Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Zusätzliche Informationen
Keine
Kontakt
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- Letzte Aktualisierung: 24.09.2025, 13.31 Uhr
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