Verlust von Substitutionsverschreibungen bzw. abgegebener Substitutionsmedikamente - Meldung
Allgemeine Informationen
Der*die behandelnde Ärzt*in muss den ihm*ihr zur Kenntnis gelangten
- Verlust einer ausgestellten Substitutionsverschreibung für eine*n Patient*in oder
- Verlust eines an eine*n Patient*in abgegebenen Substitutionsmedikamentes
der Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde bekannt geben (im Rahmen der Änderung des Suchtmittelgesetzes § 8a Absatz 1).
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Meldung eines Verlusts betrifft Patient*innen, die sich in Opioid-Substitutionsbehandlung in Wien befinden.
Fristen und Termine
Umgehende Meldung an das zuständige Bezirksgesundheitsamt
Zuständige Stelle
Gesundheitsdienst (MA 15):
Stadtgesundheitsamt
3., Thomas-Klestil-Platz 3
Telefon: +43 1 4000-87800
E-Mail: stadtgesundheitsamt@ma15.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr von 8 bis 12 Uhr oder nach Terminvereinbarung
Eine persönliche Beratung vor Ort findet nur nach telefonischer Terminvereinbarung statt.
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
- Meldung Verlust von ausgestellten Substitutionsverschreibungen: 250 KB PDF
- Meldung Verlust abgegebener Substitutionsmedikamente: 247 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Suchtmittelgesetz - SMG: § 8a Abs. 1
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- Letzte Aktualisierung: 24.09.2025, 09.52 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 14f6fb86-ee5a-4874-b1cf-2dd617688b1c
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