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Notstromaggregat - Antrag

Allgemeine Informationen

Ein Notstromaggregat ist eine Einrichtung, die aus vorhandenen Ressourcen elektrischen Strom erzeugt, um von Stromnetzen unabhängig zu sein.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Genehmigungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005) ist:

  • Errichtung einer ortsfesten Anlage zur Stromerzeugung
  • Betrieb und wesentliche Änderungen einer ortsfesten Anlage zur Stromerzeugung

Fristen und Termine

Die Erledigung des Verfahrens hängt von der jeweils individuellen Ausgangslage ab. Eine unvollständige Vorlage von Dokumenten kann das Verfahren verzögern.

Hinweis: Wenn Sie die Einreichunterlagen elektronisch einbringen, trägt das zur Beschleunigung des Verfahrens bei.

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht (MA 64)
Gruppe Eisenbahn und Luftfahrt
8., Lerchenfelder Straße 4
Telefon: +43 1 4000-89919
Fax: +43 1 4000-99-89910
E-Mail: post@ma64.wien.gv.at

Öffnungszeiten

Amtsstunden für schriftliche Anbringen:

Montag bis Freitag 8 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Ansuchen online, per E-Mail oder per Post einzubringen.

Kund*innenverkehr für telefonische Auskünfte und Anbringen:

Montag bis Freitag 9 bis 14 Uhr
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung während der Amtsstunden möglich.

Ansprechpersonen

Mag.a Nicole Gamauf - Telefon: +43 1 4000-89943
Sabine Pfeil - Telefon: +43 1 4000-89961
Mert Gül - Telefon: +43 1 4000 89920

Erforderliche Unterlagen

Zur Genehmigung eines Notstromaggregates ist ein Antrag erforderlich, der mittels Formular gestellt werden kann. Im Formular ist ersichtlich, welche Daten für den Antrag notwendig sind. Einige Bereiche müssen durch entsprechende Dokumente ergänzt werden.

Notwendige Unterlagen

Kosten und Zahlung

Die Kosten hängen von der Anzahl der Einreichdokumente ab. Sie variieren je nachdem, ob eine Verhandlung erforderlich ist und wie lange diese dauert. Insgesamt muss mit Kosten zwischen 100 und 200 Euro gerechnet werden.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Antrag auf Genehmigung eines Notstromaggregates: 90 KB PDF

Zusätzlich sind je nach Fall Pläne, Vollmachten und Vereinbarungen nötig.

Zusätzliche Informationen

Im Antrag muss angegeben werden, welche Einrichtungen mit dem Notstrom gespeist werden sollen.

Wenn das Notstromaggregat am Dach eines Gebäudes aufgestellt werden soll, muss die Baupolizei wegen brandschutztechnischer Anforderungen und Genehmigungserfordernisse von Notstromaggregaten auf Dächern von Gebäuden kontaktiert werden: Brandschutztechnische Anforderungen und Genehmigungserfordernisse: 160 KB PDF

Rechtliche Grundlage: §§ 5, 11 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 - WElWG 2005

Kontakt

Stadt Wien - Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht

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