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Nicht anmeldepflichtige Musikveranstaltungen im Freien oder in Zelten - Anzeige

Eine nicht anmeldepflichtige Musikveranstaltung im Freien oder in Zelten können Sie mittels Online-Formular anzeigen. Für die Anzeige brauchen Sie:

  • Zeit und Ort der Veranstaltung
  • Größe der Veranstaltung, das heißt die Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher*innen sowie die Höchstzahl der sonstigen gleichzeitig anwesenden Personen
  • Art der Musikdarbietung

Online-Formular

Allgemeine Informationen

Musik im Freien oder in Zelten, wenn die Veranstaltung unter das Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 - Wr. VG fällt, muss immer der Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen bekannt gegeben werden, auch wenn die Veranstaltung nicht anmeldepflichtig ist.

Jedenfalls anmeldepflichtig ist die Veranstaltung

  • ab gleichzeitig 300 Besucher*innen im Freien beziehungsweise ab gleichzeitig 200 Besucher*innen in Zelten oder
  • wenn die Lärmgrenzwerte (§ 23 Abs. 3 Wr. VG) überschritten werden. (Anmeldung einer öffentlichen Veranstaltung)

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Veranstaltung darf nicht anmeldepflichtig sein (§ 4 Wr. VG).

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen (MA 36)
20., Dresdner Straße 73-75, 4. Stock
Telefon: +43 1 4000-36336
E-Mail: post@ma36.wien.gv.at

Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr, Donnerstag von 9 bis 17 Uhr
Am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr; Am Karfreitag von 9 bis 12 Uhr
Am 24. Dezember und am 31. Dezember sowie an gesetzlichen Feiertagen findet keine telefonische Beratung statt.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Zeit und Ort der Veranstaltung
  • Größe der Veranstaltung, das heißt die Höchstzahl der gleichzeitig anwesenden Besucher*innen sowie die Höchstzahl der sonstigen gleichzeitig anwesenden Personen
  • Art der Musikdarbietung

Kosten und Zahlung

Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der aktuellen Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Zusätzliche Informationen

Wenn die gesetzliche Sperrzeit von 22 Uhr im Freien oder in Zelten überschritten werden soll, müssen Sie bei der Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen um Verlängerung der Sperrzeit ansuchen: Verlängerung der Sperrzeiten - Antrag

Findet die Musikdarbietung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche statt, benötigen Sie zusätzlich eine Bewilligung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen

Rechtliche Grundlage: Wiener Veranstaltungsgesetz

Kontakt

Stadt Wien - Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen

Kontaktformular

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