Für die Zustimmung zur Herstellung eines Kanalanschlusses müssen Sie einen Antrag an Wien Kanal stellen. Den Antrag können Sie online erledigen:
Herstellung eines Kanalanschlusses - Antrag
Allgemeine Informationen
Für die Zustimmung zur Herstellung eines Kanalanschlusses müssen Sie einen Antrag an Wien Kanal stellen. Den Antrag können Sie online erledigen.
Bitte beachten Sie:
- Wiener Bauordnung in der gültigen Fassung
- Geschäftsbedingungen SGB-HKA in der geltenden Fassung (PDF)
- Schutz vor Überflutungen
- Überflutung Infoblatt (PDF)
- Einleitung von betrieblichen Abwässern in die öffentliche Kanalisation
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Vor der Herstellung eines Hauskanalanschlusses müssen Sie Folgendes prüfen:
- Ist ein öffentlicher Kanal vorhanden? Welches öffentliche Kanalsystem steht im betreffenden Gebiet zur Verfügung?
- Ist für die betreffende Liegenschaft ein entsprechender Anschlussabzweiger vorgesehen?
Die erforderlichen Informationen können Sie über das Kanalinformationssystem (KANIS) abrufen.
Sie müssen vor Ihrem Antrag sicherstellen, dass das Niederschlagswasser (Regenwasser) versickern kann (Wiener Bauordnung § 99). Wenn das nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist, müssen Sie vorher eine Zustimmung von Wien Kanal einholen. Bitte übermitteln Sie dazu ein Schreiben inklusive geeignetem Nachweis (zum Beispiel Bodengutachten) an kanzlei@wkn.wien.gv.at. Diese Zustimmung durch Wien Kanal erfolgt vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung des gesamten Entwässerungskonzeptes im Rahmen des baubehördlichen Verfahrens.
Vor Beginn der Anschlussarbeiten müssen Sie sicherstellen, dass im Bereich der Anschlussstelle keine Einbauten, insbesondere Lichtwellenleitertrassen, im Kanal vorhanden sind. Für allfällige Schäden, die durch die Anschlussarbeiten verursacht werden, haftet der*die Verursacher*in. Die Kosten der erforderlichen Schadensbehebung werden dem*der Verursacher*in in Rechnung gestellt.
Ein Antrag ist auch dann erforderlich, wenn
- ein bestehender Anschluss bei Umbau, Ausbau oder Generalinstandsetzung des Bauwerks (Wohnhaus, Betrieb usw.) weiter verwendet wird,
- ein bestehender Anschluss für ein neues Gebäude weiter verwendet wird,
- sich der Hauskanal nicht ändert, aber die Liegenschaft sich in einem Bereich befindet, wo aufgrund der Flächenwidmung eine reduzierte Einleitung von Niederschlagswasser (Tagwasser) vorgeschrieben ist.
Wenn Aufgrabungsarbeiten im öffentlichen Raum erforderlich sind, muss eine Aufgrabungsbewilligung der Straßenverwaltung und Straßenbau eingeholt werden.
Fristen und Termine
Sie müssen den Antrag auf Herstellung eines Hauskanalanschlusses vor Beginn der Anschlussarbeiten stellen.
Es wird empfohlen, die Antragstellung bereits im Zuge der Planungsphase vorzunehmen, um mögliche Abstimmungen hinsichtlich der Niederschlagswassereinleitung, des Anschlusspunktes sowie weiterer technischer Anforderungen frühzeitig zu klären und Verzögerungen bei der Umsetzung zu vermeiden.
Zuständige Stelle
Wien Kanal
23., Großmarktstraße 5
Telefon: +43 1 4000-8030
E-Mail: post@wkn.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten und Zahlung
Die einmalige Kanaleinmündungsgebühr wird von der Baupolizei vorgeschrieben. Die fortlaufende Abwassergebühr wird im Regelfall aufgrund des Wasserverbrauches verrechnet. Die Stadt Wien gewährt zur Vermeidung sozialer Härtefälle günstige Kanaldarlehen für die Herstellungskosten von baubehördlich vorgeschriebenen Kanalanschlüssen von Eigenheimen an das öffentliche Kanalnetz.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Online-Formular: Hauskanalanschluss - Antrag
Zusätzliche Informationen
Werden für eine Liegenschaft mehrere Hauskanalanschlüsse hergestellt, muss für jeden einzelnen Anschluss ein gesonderter Antrag gestellt werden.
Zur Herstellung eines Hauskanalanschlusses wird empfohlen, mehrere Angebote von befugten Baufirmen einzuholen, um Kosten und Leistungsumfang vergleichen und bewerten zu können.
Schutz vor Kanalrückstau und Oberflächenüberflutung
Starkregen kann innerhalb kürzester Zeit große Wassermengen verursachen. Schützen Sie Ihr Gebäude rechtzeitig vor eindringendem Wasser. Tief liegende Bereiche wie Lichtschächte, Garageneinfahrten, Kellerabgänge und andere Gebäudeöffnungen sind dadurch besonders gefährdet. Auch bei einer Überlastung des öffentlichen Kanalnetzes kann es zu einem Rückstau in der Hauskanalanlage kommen. Bei der Planung und Herstellung einer Hauskanalanlage ist darauf zu achten, dass diese ausreichend gegen Rückstau gesichert ist. Dadurch können Schäden vermieden werden.
Die maßgebliche Rückstauebene ist mit 15 Zentimeter über dem Niveau des nächstgelegenen Kanalschachtes mit offenem Gerinne bzw. Einlaufgitters im Straßenkanal anzusetzen. Maßgebend ist jener Kanalschacht bzw. jenes Einlaufgitter, der/das entgegen der Fließrichtung des öffentlichen Kanals am nächsten zur geplanten bzw. bestehenden Hauskanaleinmündungsstelle liegt. Alle Entwässerungsöffnungen der Hauskanalanlage, die unterhalb dieser Rückstauebene liegen, müssen gegen Rückstau gesichert werden.
Überprüfung des Anschlusspunktes
Nach der Herstellung eines Hauskanalanschlusses wird empfohlen, den Anschlusspunkt zeitnah durch Wien Kanal überprüfen zu lassen. Damit kann festgestellt werden, ob der Anschluss ordnungsgemäß hergestellt wurde. Werden Mängel erst im Rahmen späterer Routineüberprüfungen festgestellt, können zusätzliche Kosten für erforderliche Sanierungs- oder Anpassungsmaßnahmen entstehen.
Die Überprüfung ist kostenfrei, wenn Sie eine Zustimmung auf Ihren Antrag auf Herstellung eines Hauskanalanschlusses erhalten haben und die Überprüfung unmittelbar nach dem Abschluss der Anschlussarbeiten durchführen lassen. Die Überprüfung können Sie unter Vorlage der Zustimmung per E-Mail an kanzlei@wkn.wien.gv.at beantragen.
Weiterführende Informationen
- Einleitungen (SGB-E) (PDF)
- Hauskanalanschluss (SGB-HKA) (PDF)
- Schutz vor Überflutungen
- Abwasser im Keller? Nein danke! - Infoblatt (PDF)
- Arbeiten und Maßnahmen im Nahbereich Kanal - Infoblatt (PDF)
Rechtliche Grundlagen
- Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz 1955
- Bauordnung für Wien idgF
- Wasserrechtsgesetz BGBl. 1952/215 idgF
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- Letzte Aktualisierung: 29.9.2026, 10.43 Uhr
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