Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für Organisationen und Vereine, die Kinder und Jugendliche unterstützt, ein gewaltfreies und kindgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Gefördert werden Organisationen und Vereine. Förderungen erhalten nur jene Projekte und Einrichtungen, die ihre Wirkung auf Wien beziehen.
Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie den Förderantrag stellen.
Fristen und Termine
Die Förderungen von Maßnahmen, Projekten und Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie werden für den genehmigten Förderzeitraum gewährt und müssen bis spätestens 31. Juli für das laufende Jahr beantragt werden.
Zuständige Stelle
Kinder- und Jugendhilfe
Gruppe Finanz
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90806
Fax: +43 1 4000-99-90806
E-Mail: gf@ma11.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Sobald die Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Fördernehmer*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die eingereichten Dokumente werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Nach positiver Prüfung wird ein Förderungsantrag den beschlussfassenden Gremien der Stadt Wien vorgelegt. Der*die Fördernehmer*in wird über das Ergebnis der zuständigen Gremien und die weitere Abwicklung schriftlich verständigt.
Erforderliche Unterlagen
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
Zusätzliche Informationen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.