Unter bestimmten Umständen trägt die Stadt Wien die Kosten für eine Beerdigung von Verstorbenen.
Die Meldung ist online möglich.
Unter bestimmten Umständen trägt die Stadt Wien die Kosten für eine Beerdigung von Verstorbenen.
Die Meldung ist online möglich.
Die Beerdigung von Verstorbenen muss von ihren Angehörigen veranlasst werden. Geschieht das nicht innerhalb von 5 Tagen ab Ausstellung der Anzeige des Todes, muss die Stadt Wien die Beerdigung melden.
Die "Meldung einer Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien" oder einer "Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien für Tot- und Lebendgeburten" können nur Bestattungsunternehmen, die Gerichtsmedizin, Pflegeeinrichtungen oder Spitäler machen. Angehörige oder Privatpersonen dürfen keine Meldung machen.
Die Kosten für die Beerdigung übernimmt die Stadt Wien, soweit sie nicht durch Dritte oder durch die Verlassenschaft gedeckt werden. Die Stadt Wien holt die entstandenen Kosten grundsätzlich im Verlassenschaftsverfahren wieder ein.
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Die Person ist in Wien verstorben.
Keine
Stadt Wien - Gesundheitsdienst (MA 15)
Fachbereich Medizinisches Krisenmanagement/Sterbefälle
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-87501
E-Mail: leitung.medkrisen@ma15.wien.gv.at
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr; am Karfreitag, 24. und 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Keine
Keine
Online-Formular: Beerdigung auf Kosten der Stadt Wien - Meldung
Rechtliche Grundlage: § 19 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz (WLBG)
Helfen Sie uns, unsere Inhalte zu verbessern. Sagen Sie uns, wie zufrieden Sie mit dieser Seite sind.
Der eingebettete Inhalt aktualisiert sich automatisch, sobald wir ihn auf wien.gv.at ändern.
Dieser Inhalt wird von der Stadt Wien kostenfrei gemäß Creative Commons CC-BY 4.0 zur Verfügung gestellt.