Auskunft für Haus- und Wohnungseigentümer*innen
Allgemeine Informationen
Haus- und Wohnungseigentümer*innen können unter den entsprechenden Voraussetzungen Auskunft über Namen und Adressen aller in dem Haus, auf einer Stiege oder in einer Wohnung gemeldeten Personen erhalten.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Namen und Adressen aller in dem Haus, auf einer Stiege oder in einer Wohnung gemeldeten Personen erhalten die Eigentümer*innen, wenn sie mehr als 50 Prozent der Eigentumsanteile des Hauses bzw. der Wohnung besitzen, bzw. die bevollmächtigte Hausverwaltung.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62
Erforderliche Unterlagen
Dem formlosen Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)
- Aktuelle Grundbuchseinsicht der betreffenden Liegenschaft oder Zustimmung zur Datenermittlung
- Erforderlichenfalls Verwaltungsvollmachten
Kosten und Zahlung
- 21 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 6 Euro Beilagengebühr pro Bogen, maximal jedoch 36 Euro pro Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
- 5,45 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Auskunft über die erste Person
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Auskunft über jede weitere Person
Tipp:
Sie können einen als PDF-Dokument erstellten Antrag auch mit ID Austria unterschreiben (Informationen zur ID Austria) und per E-Mail senden. Dann bezahlen Sie weniger:
- Antragsgebühr: 13 Euro statt 21 Euro
- Gebühr pro Beilage 3 Euro statt 6 Euro
- 5,45 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Auskunft über die erste Person
- 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Auskunft über jede weitere Person
Die Antrags- und Beilagengebühren müssen Sie auch bezahlen, wenn niemand an der abgefragten Adresse gemeldet ist.
Bei der ersten Vorlage eines ausländischen Dokuments (z. B. Reisedokument):
- Reisepass: 42 Euro Zeugnisgebühr
- Andere Dokumente: pro Bogen 21 Euro Zeugnisgebühr
Wenn Sie für die Vorlage desselben Dokuments schon eine Gebühr bei einer österreichischen Behörde bezahlt haben: Nehmen Sie bitte die Zahlungsbestätigung mit.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Zusätzliche Informationen
Anträge per Telefon sind nicht möglich.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an das Meldeservice - Zentrale Meldeauskunft der MA 62.
Homepage: Alles rund um das Meldeservice
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 23.09.2025, 13.12 Uhr
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