Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer*innen - Antrag
Wenn Sie eine Fahrschule besitzen und Berufskraftfahrer*innen aus- und weiterbilden möchten, können Sie einen Antrag auf Zulassung als Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer*innen stellen. Voraussetzungen dafür sind ausreichendes und qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Schulungsräume und Lehrmittel. Sie können dazu das Formular ausdrucken, ausfüllen und an die Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten übermitteln.
Bitte beachten Sie auch
- das Informationsblatt für Ausbildungsstätten: 11 KB PDF
- und die Weiterbildungsrichtlinien für Ausbildungsstätten: 12 KB PDF.
Allgemeine Informationen
Wenn eine Fahrschule über ausreichendes und qualifiziertes Lehrpersonal, geeignete Schulungsräume und Lehrmittel verfügt, kann ein Antrag auf Zulassung als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Berufskraftfahrer*innen eingereicht werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Ausreichendes, qualifiziertes Lehrpersonal
- Geeignete Schulungsräume
- Entsprechende Lehrmittel
Fristen und Termine
Die Anträge können laufend eingebracht werden.
Zuständige Stelle
Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Fahrschulen
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: fahrschulen@ma65.wien.gv.at
Ansprechperson:
Alfred Hohos
Telefon: +43 1 4000-38356
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24. Dezember und am 31. Dezember von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet
Erforderliche Unterlagen
- Ausbildungsprogramm
- Anzahl, Qualifikation und Tätigkeitsbereich der Ausbilder*innen
- Nachweis über die didaktischen und pädagogischen Kenntnisse der Ausbilder*innen
- Angaben zum Unterrichtsort
- Angaben zu den Lehrmaterialien
- Angaben zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln
- Angaben zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen
- Voraussichtliche Kursgröße
- Darlegung eines Qualitätssicherungssystems
Kosten und Zahlung
Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:
- 70 Euro Antragsgebühr
- 124 Euro Erteilungsgebühr
- 6 Euro pro Beilage (maximal 36 Euro)
- 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe für die Ermächtigung
Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.
Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
Zusätzliche Informationen
Wirtschaftskammer Wien - Fachgruppe der Autobusse
Rechtliche Grundlage: Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer - GWB: § 13
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- Letzte Aktualisierung: 29.09.2025, 09.24 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 16783730-0e3d-4b30-845e-37e605272f8e
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