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Bewilligung für Auftrittsgenehmigungen - Antrag

Allgemeine Informationen

Wenn Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und sonstigen Aufführungen sowie bei Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen beschäftigt werden, braucht man eine Bewilligung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn

  • die Kinder in Wien beschäftigt werden,
  • ein besonderes Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder des Unterrichts vorliegt oder es sich um Werbeaufnahmen handelt und
  • die Gesundheit, die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung nicht gefährdet werden und keine Nachteile für den Schulbesuch eintreten,
  • es die schriftliche Zustimmung des*der gesetzlichen Vertreter*in der Kinder gibt und
  • bei Film- und Fernsehaufnahmen oder vergleichbaren Aufnahmen ein Gutachten eines*einer Fachärzt*in für Augenheilkunde vorliegt.

Die Beschäftigung von Kindern in Varietes, Kabaretts, Bars, Sexshops, Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Betrieben ist verboten.

Weitere Voraussetzungen bei erwerbsmäßigen Aufführungen:

  • Positive Stellungnahme des Arbeitsinspektorates sowie der Arbeiterkammer
  • Ärztliche Untersuchung bei erwerbsmäßigen Veranstaltungen. Die ärztliche Untersuchung kann von Hausärzt*innen (Allgemeinmediziner*innen) und von Fachärzt*innen für Kinderheilkunde durchgeführt werden.

Fristen und Termine

Antragstellung spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Kinder- und Jugendhilfe
Gruppe Recht
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90719
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: post@ma11.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:

  • Angaben zu den beschäftigten Kindern (Name, Geburtsdatum, Wohnadresse)
  • Zustimmungserklärung des*der gesetzlichen Vertreter*in
  • Gegebenenfalls erforderliche Atteste

Kosten und Zahlung

  • 21 Euro Antragsgebühr
  • 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
  • 6 Euro (maximal 36 Euro je Beilage) pro Beilage (A3 Bogen)

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.

Formular

Zusätzliche Informationen

Der Antrag muss zeitgerecht gestellt werden, damit das Arbeitsinspektorat und die Arbeiterkammer ihre Stellungnahmen abgeben können. Wichtig ist auch, die Eltern schon vor Antragstellung über die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen zu informieren.

Kontakt

Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe

Kontaktformular

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