Logo: EU-Flagge und Schriftzug "Your Europe"

Tierschutzrechtliche Bewilligung für Veranstaltungen mit Tieren - Antrag

Allgemeine Informationen

Eine Bewilligung zur Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren muss bei der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz beantragt werden.

Für die Einreichung eines Antrags können Sie den Leitfaden für Bewilligungsverfahren von Veranstaltungen mit Tieren als Hilfestellung verwenden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Eine behördliche Genehmigung wird benötigt für:

  • Haltung und Mitwirkung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Veranstaltungen
  • Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen
  • Mitwirkung bei Film- und Fernsehaufnahmen

Fristen und Termine

  • Anträge für die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen (§ 28 Tierschutzgesetz) müssen mindestens 6 Wochen vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung bei der Behörde eingereicht werden.
  • Für Anträge für die Haltung von Tieren in Zirkussen, Varietés und ähnlichen Einrichtungen (§ 27 Tierschutzgesetz) gelten die allgemeinen Fristen gemäß AVG.

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, rufen Sie unter +43 1 4000-8060 an. Ihr Anliegen wird aufgenommen und der*die zuständige Referent*in wird Sie kontaktieren.

Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.

Authentifizierung/Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrags ist nicht vorgesehen.

Erforderliche Unterlagen

Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Kosten und Zahlung

Die Kosten müssen nach Abschluss des Verfahrens bezahlt werden und betragen:

  • 14,30 Euro Antragsgebühren gemäß dem Gebührengesetz
  • 3,90 Euro Beilagengebühr pro Bogen, maximal 21,80 Euro
  • 25 Euro Verwaltungsabgaben gemäß dem Verwaltungsabgabengesetz
  • 7,63 Euro Kommissionsgebühr pro angefangener halber Stunde und Organ

Die Zahlungsanweisung wird per Post übermittelt.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 15.

Formular

Online-Formular: Tierschutzrechtliche Bewilligung für Veranstaltungen mit Tieren - Antrag

Zusätzliche Informationen

Die tierschutzrechtliche Bewilligung ersetzt nicht allfällige sonstige Genehmigungen nach anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen.

Rechtliche Grundlagen:

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen 4 Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienst

Einheitlicher Ansprechpartner Wien

Für den Inhalt verantwortlich

Zuständige Stelle

Letzte Aktualisierung

12. Dezember 2020

Feedback an die Europäische Kommission:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Veterinäramt und Tierschutz
Kontaktformular