Bewilligung für Auftrittsgenehmigungen - Antrag

Allgemeine Informationen

Die Beschäftigung von Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und sonstigen Aufführungen sowie bei Foto-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen bedarf einer Bewilligung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn

  • die Kinder in Wien beschäftigt werden,
  • ein besonderes Interesse der Kunst, der Wissenschaft oder des Unterrichts vorliegt oder es sich um Werbeaufnahmen handelt und
  • die Gesundheit, die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung nicht gefährdet werden und keine Nachteile für den Schulbesuch eintreten.

Die Beschäftigung von Kindern in Varietes, Kabaretts, Bars, Sexshops, Tanzlokalen, Diskotheken und ähnlichen Betrieben ist verboten.

Weitere Voraussetzungen:

  • Schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters der Kinder
  • Positive Stellungnahme des Arbeitsinspektorates sowie der Arbeiterkammer
  • Ärztliche Untersuchung bei erwerbsmäßigen Veranstaltungen - bei Film- und Fernsehaufnahmen oder vergleichbaren Aufnahmen ein Gutachten von FachärztInnen für Augenheilkunde
  • Die ärztliche Untersuchung kann von einer Hausärztin oder einem Hausarzt (Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner) und von Fachärztinnen oder Fachärzten für Kinderheilkunde durchgeführt werden.

Fristen und Termine

Antragstellung spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung

Zuständige Stelle

Amt der Wiener Landesregierung
Kinder- und Jugendhilfe
Gruppe Recht, Referat Auftrittsgenehmigungen
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90719
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: gr@ma11.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag muss Folgendes beigelegt werden:

  • Kinderliste (wenn möglich als Excel-Datei)
  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters
  • Erforderliche Atteste

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Antragsgebühr
  • 6,54 Euro Verwaltungsabgabe
  • 3,90 Euro (maximal 21,80 Euro je Beilage) pro Beilage (A3 Bogen)

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Der Antrag muss zeitgerecht gestellt werden, damit das Arbeitsinspektorat und die Arbeiterkammer ihre Stellungnahmen abgeben können. Wichtig ist auch, die Eltern schon vor Antragstellung über die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen zu informieren.

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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