Betrauung einer Person zur Verkehrsregelung bei Baustellen - Antrag

Allgemeine Informationen

Für die Verkehrsregelung bei Baustellen im Land Wien ist die Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan durch das Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten, erforderlich (§ 97 Abs. 3 Straßenverkehrsverordnung 1960 (StVO)).

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Absolvierung eines Ausbildungskurses für Baustellenüberwachungsorgane

Fristen und Termine

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Antrag.

Zuständige Stelle

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
Fax: +43 1 79514-99-38319
E-Mail: sb@ma65.wien.gv.at

Dezernat Baustellenverkehrsregelung
Ansprechpersonen:

  • Sonja Hochmeister
    Telefon: +43 1 4000-38346
  • Ing. Georg Mahel
    Telefon: +43 1 4000-38355
  • Nicole Schitter
    Telefon: +43 1 4000-38350

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet

Verfahrensablauf

  • Die Antragsteller*innen bzw. deren Dienstgeber*innen beantragen die Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan im Land Wien gemäß § 97 Abs. 3 StVO beim Amt der Wiener Landesregierung, Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten. Die Verkehrsregelung bei Baustellen darf erst nach der Bestellung erfolgen.
  • Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen werden die Antragsteller*innen in der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten bestellt. Die Ausweise werden persönlich oder namhaft gemachten Vertreter*innen übergeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über die Absolvierung eines Ausbildungskurses für Baustellenüberwachungsorgane
  • Passfoto
  • Führerscheinkopie
  • Meldebestätigung (wird von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten eingeholt)
  • Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis) nicht älter als 3 Monate (wird von der Abteilung Rechtliche Verkehrsangelegenheiten eingeholt)

Der Antrag auf Betrauung kann persönlich, am Postweg, per Fax: +43 1 79514-99-38319 oder mittels E-Mail post@ma65.wien.gv.at eingebracht werden.

Kosten und Zahlung

Bei einem Neuantrag fallen Gebühren in der Höhe von mindestens 28,01 Euro an. Bei einer Verlängerung fallen Gebühren in der Höhe von mindestens 24,11 Euro an. Die Kosten richten sich nach der Anzahl der im Zuge der Antragstellung vorgelegten, als Gebühr zu verrechnenden Beilagen.

Die Gebühren können mittels Überweisung ("Zahlungsinformation" im Bescheid) bezahlt werden.

Alternativ steht für die Einzahlung der Gebühren im Magistratischen Bezirksamt, 3., Karl-Borromäus-Platz 3, eine Kassa zur Barzahlung und eine Bankomatkassa zur Verfügung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Zusätzliche Informationen

Keine

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