Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf (ausgenommen Exoten) – Meldung

Allgemeine Informationen

Das Tierschutzgesetz verbietet Privatpersonen das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von bestimmten Tieren. Diese Tätigkeiten sind, egal, ob im Internet oder in Printmedien, nur gemeldeten Züchterinnen und Züchtern oder im Rahmen einer gemäß Tierschutzgesetz genehmigten Haltung erlaubt.

Wer Tiere zur Zucht und zum Verkauf hält, muss diese vor der Aufnahme der Tätigkeit der Behörde melden. In Wien ist das die Abteilung Veterinäramt und Tierschutz.

Katzen, die zur Zucht verwendet werden oder verwendet werden sollen, müssen binnen eines Monats nach der Kennzeichnung oder Übernahme eines bereits gekennzeichneten Tieres registriert werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ausgenommen von dieser Meldepflicht gemäß Tierschutzgesetz sind:

  • Haltung von Tieren in der Landwirtschaft (Pferde, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Strauße und Nutzfische)
  • Zoos
  • Zoofachhandlungen
  • Private Haltung von Zierfischen, domestizierten Ziervögeln, domestiziertem Geflügel, Kleinnagern (Chinchillas, Gerbils, Hamster, Hausmäuse, Meerschweinchen, Ratten und Degus) und Kaninchen, wenn dies nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt, sowie Kopffüßer und Zehnfußkrebse

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Name und die Anschrift der Halterin bzw. des Halters
  • Telefonnummer für Rückrufe
  • Art und die derzeit gehaltene Anzahl an Tieren
  • Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere
  • Ort der Haltung
  • Bei Zuchtkatzen der Nachweis der Kennzeichnung mittels Chip und die Registrierung

Fristen und Termine

Die Meldung muss vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Zuständige Stelle

Veterinäramt und Tierschutz (MA 60)
3., Thomas-Klestil-Platz 4
Telefon: +43 1 4000-8060
E-Mail: post@ma60.wien.gv.at

Wenn Sie Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz erledigen möchten, rufen Sie unter +43 1 4000-8060 an. Ihr Anliegen wird aufgenommen und der*die zuständige Referent*in wird Sie kontaktieren.

Bitte beachten Sie: Die Bezahlung kann nur bargeldlos, also mit Bankomat- oder Kreditkarte, erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Online-Formular: Haltung von Tieren für Zucht und Verkauf (ausgenommen Exoten) – Meldung

Zusätzliche Informationen

Haltung und Zucht von Wildtieren (Exoten) – Meldung

Rechtliche Grundlagen:

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