Errichtung einer Gehsteigauf- und -überfahrt - Antrag

Allgemeine Informationen

Die Bekanntgabe der Ausführung der Konstruktion einer Gehsteigauf- und -überfahrt wird in folgenden Fällen bei der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau eingereicht:

  • Gehsteigauf- und -überfahrt für Ladezwecke
  • Nachträgliche Bewilligung einer bestehenden Gehsteigauf- und -überfahrt
  • Provisorische Gehsteigauf- und -überfahrt auf Baudauer für Bauzwecke

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Zustimmung der Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer der zu befahrenden Liegenschaft.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28)
17., Lienfeldergasse 96
Telefon: +43 1 4000-49600
Fax: +43 1 4000-99-49610
E-Mail: post@ma28.wien.gv.at

Kontakt und KundInnenzentrum der Stadt Wien - Straßenverwaltung und Straßenbau
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Verfahrensablauf

Anträge können persönlich oder per Post, Fax und E-Mail bei der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau eingereicht werden.

Der Bescheid berechtigt zur Herstellung einer Gehsteigauf- und -überfahrt. Die konkrete Bauleistung muss von den Bewilligungswerberinnen und Bewilligungswerbern direkt beauftragt werden. Die Gehsteigauf- und -überfahrt kann nicht in die bauliche Erhaltung durch die Stadt Wien übernommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss die Unterschriften der Antragsteller*innen sowie die Unterschriften aller Liegenschaftseigentümer*innen oder deren bevollmächtigte Vertreter*innen (Vorlage der Vollmacht erforderlich) enthalten. Ein Lageplan, dem die örtliche Lage der Gehsteigauf- und -überfahrt zweifelsfrei entnommen werden kann, muss beigelegt werden.

Kosten und Zahlung

Der Antrag muss vergebührt werden:

  • 6,54 Euro Verwaltungsabgabe (für eine Überfahrt)
  • 14,30 Euro Gebühr nach dem Gebührengesetz
  • 3,90 Euro pro Beilagen bis Format A3 (4 Seiten)
  • 7,20 Euro pro Beilagen größer als Format A3

Die Gebühren können mit einer Zahlungsanweisung bezahlt werden.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Zu beachten: nur vollständige Anträge (alle erforderlichen Unterschriften und sonstige Beilagen) ermöglichen eine rasche Erledigung und beschleunigen das Verfahren.

Formular

Antrag zur Bekanntgabe der Konstruktion für Gehsteigauf- und -überfahrt(en): 220 KB PDF

Bei Einreichungen per E-Mail muss unbedingt beachtet werden, dass der Antrag nur dann ordnungsgemäß ist, wenn auf dem Antrag eine Originalunterschrift vorhanden ist (Einscannen des unterschriebenen Formulars).

Zusätzliche Informationen

Im Zuge einer Baubewilligung erfolgen Konstruktionsbekanntgaben für Gehsteigauf- und -überfahrten durch die Baupolizei. Im Zuge der gewerberechtlichen Bewilligung für Gewerbebetriebe erfolgt dies durch das Magistratische Bezirksamt. Eine gesonderte Beantragung bei der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Hinweis betreffend Bodenmarkierungen: Bodenmarkierungen vor Einfahrten dienen der Verdeutlichung des Parkverbots vor einer Einfahrt in eine Liegenschaft und müssen bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten gesondert beantragt werden: Bodenmarkierungen vor Einfahrten - Anfrage um Prüfung

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Straßenverwaltung und Straßenbau
Kontaktformular