Definitive Ladezone - Anfrage um Prüfung

Allgemeine Informationen

Die Errichtung einer definitiven Ladezone, das ist eine auf Dauer eingerichtete Halteverbotszone für Ladetätigkeit, die für jede Person unter den gleichen Bedingungen (Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen) benützbar ist, muss bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten beantragt werden. Es besteht kein alleiniges Benützungsrecht. Während der Ladetätigkeit gilt keine Kurzparkzonenregelung.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Keine

Fristen und Termine

Zirka 4 bis 5 Monate für Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Der Anfrage um Prüfung kann zum besseren Verständnis eine Skizze beigefügt werden.

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Bundesabgabe für die Anfrage um Prüfung
  • Zirka 72 Euro für Verhandlungsgebühren
  • Errichtung der Ladezone und laufende Erhaltung - Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Formular: Definitive Ladezone - Anfrage um Prüfung

Zusätzliche Informationen

Die Errichtung der Ladezone erfolgt durch die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau.

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