Fußgängerzonen und Fahrverbote - Antrag um Ausnahmegenehmigung

Allgemeine Informationen

Für eine Ausnahmegenehmigung zum Zufahren in Fußgängerzonen oder verkehrsfreie Bereiche (Fahrverbote) muss bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) ein Antrag gestellt werden.

Voraussetzungen

Erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse

Fristen und Termine

2 bis 4 Wochen für Antrag, Ermittlungsverfahren, Ortsverhandlung (falls nötig) und Ausstellung der Bewilligung bzw. des Bescheides.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Abholung der Bewilligung bzw. des Bescheides:
Kundencenter: 1. Stock, Eingang 12., Ignazgasse 4
Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 15 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Ort, an dem die Ausnahme gelten soll
  • Von welchen Ge- oder Verbot soll eine Ausnahme erteilt werden
  • Zeitraum (Tag und Uhrzeit) der gewünschten Befahrung
  • Kennzeichen und Fahrzeugtyp des Fahrzeuges, das benützt wird (Kopie des Zulassungsscheins)
  • Detaillierte Begründung

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Bundesgebühr für Antrag
  • 11,62 bis 89,38 Euro Gebühr pro Fahrzeug je nach Fahrzeugzulassung

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Ausnahmeanträge werden im Einzelfall geprüft. Nur bei positivem Ausgang der Überprüfung kann eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.

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