Bodenmarkierungen vor Einfahrten - Anfrage um Prüfung

Allgemeine Informationen

Bodenmarkierungen vor Einfahrten dienen der Verdeutlichung des Parkverbots vor einer Einfahrt in eine Liegenschaft und müssen bei der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Die Einfahrt muss baupolizeilich bewilligt sein.
  • Eine Gehsteigauf- und Überfahrt ist vorhanden.
  • Antragsteller*in ist Hauseigentümer*in oder die Hausverwaltung.

Fristen und Termine

Zirka 2 bis 4 Monate für Antrag, Ermittlungsverfahren und Ortsverhandlung.

Zuständige Stelle

Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92637
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at

Bitte beachten Sie die derzeit gültigen Coronavirus-Sicherheitsvorkehrungen in den Wiener Ämtern.

Anträge können im Kundencenter, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr (Kassa, Bescheidabholung von 8 bis 11 Uhr) geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Die schriftliche Anfrage um Prüfung der Ein- bzw. Ausfahrtssituation muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (inklusive Geburtsdatum) bzw. Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer und UID-Nummer) sowie für Rückfragen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse der Antragsteller*innen
  • Ort der Einfahrt
  • Kopie der Gehsteigauffahrts- und Gehsteigüberfahrtsbewilligung der Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) oder die Baubewilligung der Baupolizei (MA 37), in der die Gehsteigauffahrts- und Gehsteigüberfahrtsbewilligung enthalten ist.

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Bundesabgabe für die Anfrage um Prüfung
  • Zirka 72 Euro für Verhandlungsgebühren
  • Umsetzungskosten müssen von dem*der Antragsteller*in bezahlt werden. Diese variieren je nach Länge der Bodenmarkierung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Zusätzliche Informationen

Die Anbringung der Bodenmarkierung und die laufende Erhaltung erfolgt durch die Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28).

Errichtung einer Gehsteigauf- und -überfahrt

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