Reservierung eines Grillplatzes
Ab 7. Jänner 2026 können Sie für das Jahr 2026 Grillplätze reservieren. Bitte beachten Sie die Änderung der Grillplatznummern. Ab 2026 erhöht sich der Verwaltungskostenbeitrag für die Reservierung auf 45 Euro. Die Rückerstattung der Kosten ist nicht mehr möglich. Durch Bautätigkeiten auf der Donauinsel im Bereich der Nordbrücke stehen die Grillplätze zwischen Nordbrücke und Floridsdorferbrücke bis auf weiteres nicht mehr zur Verfügung.
Wenn Sie einen der Grillplätze auf der Donauinsel zum Grillen nutzen möchten, müssen Sie ihn online buchen.
Sie müssen die Reservierungsbestätigung auf Verlangen vorweisen.
Sie können sich online auch mit Stadt Wien Konto anmelden.
Allgemeine Informationen
Auf der Donauinsel gibt es 11 Holzkohlegrillplätze, auf denen das Grillen das ganze Jahr über erlaubt ist. Diese Grillplätze dürfen Sie nur mit Reservierung benutzen.
Für die Grillplätze 2, 3 und 8 können Sie zusätzlich eine Einfahrtserlaubnis buchen, wenn Sie mit dem Auto zum Grillplatz fahren wollen. Eine nachträgliche Buchung der Einfahrtserlaubnis ist nicht möglich. Diese gilt nur zum Ent- und Beladen und berechtigt nicht zum Parken.
Sollte ein Grillverbot wegen möglicher Waldbrandgefahr verhängt werden, können Sie Ihren reservierten Grillplatz für ein Picknick nutzen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Für die Reservierung müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Wiener Gewässer (MA 45)
Inselinfo: +43 1 4000-96500
Inselinfo und Übersichtsplan der Donauinsel
Erforderliche Unterlagen
Für die Reservierung: keine
Die Reservierungsbestätigung müssen Sie auf Verlangen vorweisen.
Kosten und Zahlung
- Pro Grillplatz und Reservierung: 45 Euro
- Ausnahme: Für Schulklassen ist die Reservierung kostenlos.
- Für die Einfahrtserlaubnis (nur für die Grillplätze 2, 3 und 8): zusätzlich 25 Euro
Sie können online oder mittels Zahlungsanweisung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Seit 2023 ist die Rückerstattung der Kosten, auch bei rechtzeitiger Stornierung Ihrer Reservierung, nicht mehr möglich.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 5.
Mit dem "IBAN-Checker" können Sie überprüfen, ob es sich um eine Bankverbindung der Stadt Wien handelt.
Formular
- Online-Formular: Grillplatzreservierung
- Online-Formular mit Stadt Wien Konto: Grillplatzreservierung
Zusätzliche Informationen
Kontakt
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Informationen zum Inhalt
- Letzte Aktualisierung: 08.01.2026, 08.08 Uhr
- Eindeutige ID dieses Inhalts: 20dba8f0-ba98-4b51-9689-f79302072dda
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