Allgemeine Informationen
Die Wiener Umweltschutzabteilung fördert zur Hebung der Lebensqualität, der Biodiversität und für ein gesundes Stadtklima die Begrünung von straßenseitigen Fassaden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Die zu begrünende Fassade liegt straßenseitig. Die Begrünungsanlage (Pflanzflächen, Tröge, Rankhilfen, Kletterpflanze et cetera) ragt mit wesentlichen Elementen ins öffentliche Gut.
- Förderwürdig sind die Neubegrünung eines Fassadenabschnittes, Bewässerungsanlagen, Zisternen und Überwuchsleisten, wenn die Maßnahme nicht im Zuge einer Baueinreichung verpflichtend ist.
- Für die Liegenschaft wurde in den letzten 15 Jahren keine Förderung für eine straßenseitige Fassadenbegrünung in Anspruch genommen.
- Die Fassadenbegrünung muss mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
- Im Falle einer Entfernung innerhalb von 15 Jahren (beispielsweise im Zuge einer Fassadensanierung) muss die Begrünung auf eigene Kosten wiederhergestellt werden.
- Im Falle einer notwendigen Entfernung durch die Stadt Wien (zum Beispiel Gehsteigsanierung, Kabelverlegungen) erfolgt kein Kostenersatz durch die Stadt Wien. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sofort eine weitere geförderte Fassadenbegrünung durchzuführen.
- Der*die Fördernehmer*in ist kein öffentlicher Rechtsträger (zum Beispiel Bund, Stadt Wien).
- Bei allen Eigentumsformen (schlichtes Miteigentum, Wohnungseigentum) wird zumindest von der Erbringung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses oder einer Einverständniserklärung einer rechtlich befugten Vertretung, wie zum Beispiel einer Hausverwaltung per Vollmacht ausgegangen.
- Eine Förderzusage beziehungsweise Förderauszahlung ersetzt keine Bewilligungen oder Genehmigungen anderer Stellen der Stadt Wien oder des Bundes. Förderwerbende sind selbst für die Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen und Bewilligungen, sowie für notwendige technische und statische Überprüfungen selbst verantwortlich.
- Doppelförderungen (über das Maß der Gesamtkosten hinaus) sind unzulässig. Mehrfachförderungen (mehrere Stellen fördern ein Projekt zu insgesamt max. 100%) sind, mit Ausnahme von Förderungen im Rahmen von OekoBusiness Wien zulässig. Der*die Förderwerber*in muss bei Antragsstellung alle Unterlagen anderer Förderstellen übermitteln.
- Die Fassadenbegrünung muss von der Wiener Umweltschutzabteilung innerhalb der 15- jährigen Mindestbestandsdauer stichprobenartig besichtigt werden können.
Förderwürdig:
- Mehrjährige Pflanzen
- Rankgerüste für Pflanzen
- Herstellung von Pflanzflächen für die Kletterpflanzen
- Substrat (torffrei)
- Pflanzarbeiten
- Errichtung von Bewässerungsanlagen, Zisternen und Überwuchsleisten bei bestehenden Fassadenbegrünungen, die in den letzten 15 Jahren nicht gefördert wurden
- Die Begrünung muss den Vorgaben der ÖNORM L1136 - Vertikalbegrünungen im Außenraum entsprechen
Nicht förderwürdig:
- Pflege, Erhaltung und Instandsetzung bereits begrünter Fassaden
- Gartenwerkzeuge
- Arbeitszeit bei Selbstausführung
Umweltfreundliche Materialien
Folgende Kriterien müssen eingehalten werden:
- Die Verwendung von Torf ist verboten (Erde muss als torffrei auf der Rechnung ausgewiesen sein).
- Alle Systemkomponenten und Verpackungen bzw. Transporthilfen müssen frei von PVC sein.
Fristen und Termine
Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Projektumsetzung gestellt werden. Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung der Begrünungsmaßnahme und in Abhängigkeit der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel. (Eine Beauftragung kann auch zeitgleich mit dem Antrag um Förderung erfolgen. In diesem Fall trägt der*die Förderungswerber*in das volle Risiko selbst, sollte die Beurteilung des Förderantrags negativ ausfallen.)
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: post@ma22.wien.gv.at
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Förderung wird mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen bei der Wiener Umweltschutzabteilung eingebracht.
- Die Förderungswerber*innen werden von der Entscheidung (Förderzusage/Förderabsage) schriftlich verständigt.
- Die Förderungswerber*innen beauftragen ein befugtes Unternehmen mit den Arbeiten und Lieferungen bzw. erledigen diese (gegebenenfalls teilweise) selbst.
- Die Förderungswerber*innen bezahlen die Rechnungen und reichen diese mit den Zahlungsbestätigungen und Fotos zur Förderung bei der Wiener Umweltschutzabteilung ein. Ab dem Zeitpunkt der Zusage können Rechnungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten eingereicht werden. Der letztmögliche Termin für die Einreichung der Rechnungen mit sämtliche erforderlichen Unterlagen in der aktuellen Förderperiode ist der 30. November 2030.
- Die Wiener Umweltschutzabteilung besichtigt stichprobenartig die fertiggestellten Fassadenbegrünungen.
- Die Förderung wird von der Wiener Umweltschutzabteilung den Förderungswerber*innen auf das genannte Konto überwiesen.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag
Dem Antrag auf Förderung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
- Kostenvoranschlag für die geplante Begrünungsmaßnahme
- Beschreibung der Begrünungsart, planliche Darstellung des Begrünungsziels mit Bemaßung und Flächenangaben
- Kostenaufstellung der Materialen bei Selbstdurchführung der Arbeiten. (Die Preisangemessenheit wird von der Wiener Umweltschutzabteilung überprüft.)
- Kostenvoranschlag oder Rechnung für (auch bereits erfolgte) Planungs- und Beratungsleistungen für die geplante Begrünungsmaßnahme
- Fördervertrag
- Fotos der Fassade vor der Begrünungsmaßnahme
Für die Förderauszahlung
- Rechnungen und Zahlungsbestätigungen
- Der*die Förderungswerber*in verpflichtet sich, auf Dauer der Begrünung, eine von der Stadt Wien zur Verfügung gestellte Plakette gut sichtbar am betroffenen Gebäude anzubringen. Diese Plakette weist darauf hin, dass die Gebäudebegrünung durch die Stadt Wien gefördert wurde.
- Fotos von der Fassadenbegrünung vor und nach Fertigstellung. Die Fotos müssen im JPG-Format in einer entsprechenden Auflösung übermittelt werden.
- Einverständniserklärung - Rechteübertragung - Die Förderungswerber*innen besitzen die Bildrechte an diesen Fotos und übertragen sie mittels Einverständniserklärung der Wiener Umweltschutzabteilung. Mit der Unterzeichnung des Fördervertrages stimmen Sie der Veröffentlichung der Fotos mit der dazugehörigen Adresse im Umweltgut https://www.wien.gv.at/umweltgut/public/ zu.
Kosten und Zahlung
- Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Begrünungsziel (der geplanten Begrünungsfläche).
- Geplante Begrünungsflächen sind mit maximal 100 Euro pro Quadratmeter förderbar.
- Bei Durchführung durch ein befugtes Unternehmen werden bis zu 100 Prozent der gesamten Leistungen und bei Eigenleistungen bis zu 100 Prozent der Materialkosten gefördert.
- Planungs- und Beratungsleistungen werden in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtkosten mitgefördert.
- Wenn die Begrünung vorzeitig (innerhalb von 15 Jahren) ohne Bekanntgabe und Angabe von Gründen entfernt, und nicht wiederhergestellt wird (beispielsweise nach einer Sanierung), muss der*die Fördernehmer*in die Wiener Umweltschutzabteilung davon verständigen und die erhaltene Förderung zur Gänze zurückzahlen.
- Im Falle einer notwendigen Entfernung durch die Stadt Wien (zum Beispiel Gehsteigsanierung, Kabelverlegungen) wird keine Rückzahlung gefordert, es erfolgt jedoch auch kein Kostenersatz seitens der Stadt Wien.
- Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Anträge werden nach dem Einlangen in der Förderdienststelle bearbeitet und entsprechend den im Haushaltsjahr vorhandenen finanziellen Ressourcen berücksichtigt.
- Die Förderhöhe pro Liegenschaft beträgt maximal 10.000 Euro.
Erledigungsdauer
Die genannten Unterlagen stellen die Grundlage für die Antragstellung bei der Wiener Umweltschutzabteilung dar. Nach vollständiger Vorlage der Einreichunterlagen werden diese hinsichtlich formaler, inhaltlicher und finanzieller Kriterien geprüft. Die Abwicklung des Verfahrens kann bis zu 3 Monate dauern. Unvollständige Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die Antragsteller*innen schriftlich informiert.
Formular
Eine Einreichung ist derzeit leider nicht möglich, da die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind.
Zusätzliche Informationen
Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Gerichtsort ist Wien.
Je nach Art der Begrünung sind unterschiedliche Bescheide/Bewilligungen notwendig. Die Checkliste für Fassadenbegrünungen (PDF) gibt darüber Auskunft.
"DIE UMWELTBERATUNG" bietet im Auftrag der Wiener Umweltschutzabteilung eine kostenlose Beratung für Fassadenbegrünung in Wien an.
Leitfaden Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung - Gute Gründe für grüne Wände
Die Fördermittel müssen wirtschaftlich, sparsam und entsprechend der im Antrag festgelegten Widmung verwendet werden.