Förderungen für Umweltprojekte

Die Stadt Wien - Umweltschutz vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützungen für umweltspezifische Aktivitäten mit Bezug zu Wien.

Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. Vereine), Unternehmungen (ausgenommen Finanzunternehmungen), universitäre Einrichtungen oder private Personen können online eine Förderung für Projekte und Initiativen im Bereich des Umweltschutzes beantragen.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien - Umweltschutz fördert Umweltschutzprojekte und Umweltschutzvorhaben mit einem Bezug zu Wien.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • Juristische Personen
  • Eingetragene Personengesellschaften
  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Natürliche Personen können einen Antrag ausschließlich für Einzelförderung bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 Euro stellen.

Eine ausführliche Beschreibung zu den Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie in den Förderrichtlinien: 226 KB PDF. Bitte lesen Sie diese aufmerksam, bevor Sie einen Förderantrag stellen.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Wien-Bezug: Das Projekt oder Vorhaben muss sich entweder inhaltlich auf Wien beziehen oder die Durchführung muss in Wien erfolgen.
  • Umweltbezug: Der Inhalt des Projekts oder Vorhabens muss einen deutlichen Umweltbezug aufweisen.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum Fortschritt im Bereich des Umweltschutzes beiträgt.
  • In finanzieller Hinsicht muss sichergestellt sein, dass das Vorhaben mit der Förderung durchgeführt werden kann bzw. ohne Förderung nicht oder nicht zur Gänze begonnen oder durchgeführt werden kann.
  • Der oder die Förderwerbende muss wirtschaftlich leistungsfähig sein und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung haben. Es darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Insolvenzverfahren anhängig oder mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben worden sein.

Bitte beachten: Im Online-Formular müssen Sie mit der Einverständniserklärung bestätigen, dass Sie die Förderrichtlinien: 226 KB PDF gelesen haben, akzeptieren und rechtsverbindlich zur Kenntnis nehmen.

Fristen und Termine

  • Einreichtermin: 1. September 2023 bis 31. März 2024
  • Einreichtermin: 1. April 2024 bis 30. Juli 2024

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22)
20., Dresdner Straße 45
Telefon: +43 1 4000-73440
Fax: +43 1 4000-99-73415
Fax international: +43 1 4000-7222
E-Mail: foerderungen@ma22.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Antrags zu prüfen, ob die Förderrichtlinien: 226 KB PDF - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.

Sobald die Stadt Wien - Umweltschutz den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr seitens der Stadt Wien - Umweltschutz erfolgt an die im Antrag bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

Der Antrag wird anschließend von der Stadt Wien - Umweltschutz hinsichtlich formaler, inhaltlicher und finanzieller Kriterien geprüft. Gegebenenfalls wird eine Vereinbarung über die Zielvorgaben bzw. Tätigkeiten geschlossen. Diese wird gemeinsam mit dem Förderantrag den Beschluss fassenden Gremien der Stadt Wien vorgelegt.

Im Falle einer Genehmigung erhalten die Förderwerber*innen eine schriftliche Verständigung der Stadt Wien - Umweltschutz über Höhe und Verwendungszweck der Förderung, einen Fördervertrag sowie die damit verbundenen Förderrichtlinien: 226 KB PDF.

Die Stadt Wien - Umweltschutz veranlasst nach Retournierung des unterfertigten Fördervertrags die Überweisung der zugesagten Förderung auf das im Antrag angegebene Konto.

Es besteht generell kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Erforderliche Unterlagen

Der Online-Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:

  • Finanzplan (detaillierte Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung für das eingereichte Projekt)
  • Detaillierte Projekt- und Tätigkeitsbeschreibung
  • Strafregisterbescheinigung der vertretungsbefugten Personen

Zusätzlich bei Vereinen:

  • Vereinsstatuten (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Vereinsstatuten)
  • Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
  • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
  • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Zusätzlich bei GmbH:

  • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
  • Aktueller Firmenbuchabfrage
  • Aktuellster Jahresabschluss

Zusätzlich bei Stiftungen und Fonds:

  • Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen der Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung)
  • Aktueller Firmenbuchabfrage oder Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister
  • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
  • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Zusätzlich bei eingetragenen Personengesellschaften:

  • Gesellschaftsvertrag (bei der ersten Einreichung und bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags)
  • Aktueller Firmenbuchabfrage
  • Nicht bilanzierend: aktuellste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung inklusive Vermögensübersicht
  • Bilanzierend: aktuellster Jahresabschluss

Hinweis:

  • Bitte achten Sie darauf, dass die vertretungsbefugten Organe das Antragsformular unterschreiben.
  • Geben Sie uns bitte bekannt, wenn Sie für das eingereichte Projekt oder Jahresprogramm bei anderen Förderstellen angesucht haben.
  • Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.
  • Wenn der Antrag erfolgreich bei uns eingelangt ist, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Fachreferats. Sollten Sie nach 3 Wochen keine Eingangsbestätigung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das zuständige Fachreferat.
  • Fehlerhafte Beilagen können per E-Mail nachgereicht werden.

Die Stadt Wien - Umweltschutz behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen anzufordern.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Online-Formular: Förderung für Umweltprojekte - Antrag

Zusätzliche Informationen

Fördernehmer*innen verpflichten sich, in allen Mitteilungen über das geförderte Vorhaben (z. B. bei Veranstaltungen, öffentlichen Darstellungen, Publikationen, Einladungen, Plakaten, Internet-Auftritt) zur Verwendung des offiziellen Logos der Stadt Wien und/oder auf die Förderung durch die Stadt Wien - Umweltschutz hinzuweisen. Logo zum Herunterladen

Bei der Durchführung von Veranstaltungen verpflichten sich die Fördernehmer*innen, die Kriterien für nachhaltige Veranstaltungen entsprechend der ÖkoEvent-Checkliste einzuhalten.

Fördernehmer*innen in Gastronomie oder Gemeinschaftsverpflegung verpflichten sich, regional, saisonal und ökologisch produzierte Speisen unter besonderer Beachtung des Tierwohls entsprechend den Kriterien von "Natürlich gut Essen" by OekoBusiness Wien: 161 KB PDF anzubieten.

Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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