Restmüllgefäße - Kostenpflichtige zusätzliche Entleerung - Antrag

Liegenschaftseigentümer*innen, bevollmächtigte Hausverwaltungen, Privatpersonen und Firmen können bei Bedarf zusätzliche Entleerungen von Restmüllgefäßen bei der MA 48 anfordern. Der Antrag kann online erledigt werden.

Die zusätzliche Entleerung ist kostenpflichtig.

Allgemeine Informationen

Bei Bedarf kann die zusätzliche Entleerungen von Restmüllgefäßen bei der MA 48 angefordert werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Es können nur Behälter der MA 48 zusätzlich entleert werden. Damit die MA 48 Sonderentleerungen durchführen und in Rechnung stellen kann, wird ein Antrag benötigt.

Fristen und Termine

Die zusätzlichen Entleerungen werden entsprechend dem angefragten Termin (Kalendertag) oder zum ehest möglichen Zeitpunkt, der auf die Bestellung folgt, durchgeführt.

Zuständige Stelle

Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48)
Betriebsabteilung 6.1.2 (Müll- und Altstoffsammlung, Kundendienst)
5., Einsiedlergasse 2

Erforderliche Unterlagen

Schriftliche Bestellung in Form eines E-Mails, eines Faxes oder per Post

Kosten und Zahlung

Die durchgeführten zusätzlichen Entleerungen werden unabhängig von der öffentlichen Müllgebühr gesondert mittels Zahlungsanweisung verrechnet.

Die Kosten einer zusätzlichen Entleerungen richten sich nach dem entleerten Volumen (vergleiche Grundbetrag für eine Entleerung).

Es werden keine zusätzlichen Gebühren und Abgaben eingehoben.

Formular

Online-Formular: Restmüllgefäße – Kostenpflichtige zusätzliche Entleerung - Antrag

Zusätzliche Informationen

Keine

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