Überprüfung Hauskanal, Senkgrube, Abscheider - Bestellung

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Sie können online die Überprüfung eines Hauskanals, einer Senk- oder Sickergrube oder eines Abscheiders beantragen.

Allgemeine Informationen

Die Prüfung von Hauskanälen, Senkgruben, Sickergruben und Kläranlagen muss durch den Magistrat oder durch befugte Gewerbetreibende durchgeführt werden.

Wien Kanal führt folgende Überprüfungen durch:

  • Überprüfung und Zustandsfeststellung von Hauskanälen, z. B. nach Erwerb eines Hauses bzw. einer Liegenschaft
  • Kanaluntersuchung bei Verdacht einer Verstopfung oder eines Gebrechens
  • Überprüfung von neuen Hauskanalanlagen
  • Überprüfung der Einmündung neuer oder umgebauter Hauskanäle im öffentlichen Kanal
  • Nochmalige Überprüfung der Hauskanaleinmündung nach erforderlicher Mängelbehebung (Kostenpflicht unabhängig davon, ob die Mängelbehebung von der Baupolizei oder der Kundin bzw. dem Kunden bestellt wurde)
  • Überprüfung von Senk- oder Sickergruben

Vor Inbetriebnahme der Abscheideranlage und dann in Abständen von 5 Jahren muss eine Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung aller Anlagenkomponenten sowie der Zulaufleitungen durch einen Fachkundigen durchgeführt werden. Vor der Inspektion muss die Abscheideranlage auf Grundlage der geltenden Normen entleert und gereinigt werden.

Wien Kanal führt eine Generalinspektion Abscheider z. B. Benzin- oder Ölabscheider bei Tankstellen und Garagen NORM EN 858-2 Kapitel 6 bzw. Fettabscheider bei Gastronomiebetrieben laut ÖWAV Regelblatt 39) durch. Eine solche Generalinspektion umfasst:

  • Entleerung und Reinigung der Abscheideranlage
  • Überprüfung des baulichen Zustands sowie der elektrischen Anlagen und Einrichtungen
  • Überprüfung der Einbauteile und Innenbeschichtung
  • Überprüfung der Schwimmertarierung
  • Überprüfung der Überhöhung der Abscheideranlage
  • Dichtheitsprüfung der Anlagenkomponenten
  • Dichtheitsprüfung der Zulaufleitung
  • Überprüfung des Betriebstagebuchs (Wartungsbuch)

Die Leistungen erfolgen durch Wien Kanal, die unmittelbare Überprüfung wird an befugte Dritte übertragen und ohne Zuschlag in Rechnung gestellt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Für die Überprüfung eines Hauskanals benötigen Sie die unterschriebene Bestellung und eine rechtsgültige Rechnungsadresse.

Fristen und Termine

Für die Überprüfung von Hauskanälen gibt es keine vordefinierten Termine. Wir empfehlen eine wiederkehrende Hauskanalüberprüfung abhängig von Alter, System, Bauzustand und Nutzung des Hauskanals.

Die Überprüfung von Senk-, Sickergruben und Abscheidern erfolgt nach Terminvereinbarung mit der jeweiligen Wien Kanal - Bezirksaußenstelle. Daueraufträge mit fixen Räumzeiten sind möglich.

Zuständige Stelle

Wien Kanal
23., Großmarktstraße 5
Telefon: +43 1 4000-8030
E-Mail: post@wkn.wien.gv.at

Oder jedes befugte Fachunternehmen

Auskünfte zu Kosten und zur Verrechnung:
Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Telefon: +43 1 4000-8030

Erforderliche Unterlagen

Für die Überprüfung eines Hauskanals benötigen Sie keine speziellen Unterlagen.

Für die Überprüfung von Senk- und Sickergruben sind Bestandsunterlagen und Dokumentationen der Errichtung der Anlage (Planunterlagen, Skizzen usw.) vorteilhaft.

Für die Überprüfung von Abscheidern benötigen Sie

  • Wartungsbuch der Abscheideranlage und Aufzeichnung der erfolgten Räumungen
  • Typisierung und technische Beschreibung der Abscheideranlage
  • Planunterlage einschließlich der nachfolgenden Kanalstränge bis zur Einmündung in das öffentliche Kanalsystem

Kosten und Zahlung

Die Verrechnung richtet sich nach Zeitaufwand für Personal, Fahrzeuge und Geräte einer Überprüfung.

Die Leistung für die direkte Inspektion der Abscheideanlage wird von Wien Kanal an befugte Dritte vergeben. Die diesbezüglich anfallenden Kosten werden seitens Wien Kanal ohne Zuschlag weiterverrechnet. Wenn es sich nicht um eine Wien Kanal bereits bekannte Abscheideranlage sondern um einen neuen Auftrag handelt, ist eine kostenpflichtige Ersterhebung erforderlich.

Wenn bei einer Kanalüberprüfung Teile des Kanalsystems mit der Kamera nicht befahren werden können (durch Verstopfung, Bruch des Kanals usw.), sind zusätzliche Leistungen wie Hochdruckspülen oder mechanische Reinigung erforderlich. Dies verursacht zusätzliche Kosten.

Mehr Informationen:

Die Zahlung erfolgt nach Zustellung der Zahlungsanweisung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 9.

Formular

Online-Formular: Überprüfung Hauskanal/Senkgrube/Abscheider - Bestellung

Zusätzliche Informationen

Bei Bedarf können Sie eine Kopie eines früher ausgestellten Dokuments (z. B. Kanaluntersuchung, Kanalbefund), wenn das Dokument bei Wien Kanal aufliegt, mit einem formlosen Schreiben unter kanzlei@wkn.wien.gv.at anfordern.

Gesetze, Normen und der Stand der Technik können sich im Bereich von Hauskanälen und genereller Abwasserentsorgung ändern. Eine vor vielen Jahren erstellte positive Beurteilung eines Hauskanals kann daher entsprechend dem heutigen Stand der Technik und der Vorschriften veraltet sein. In den letzten Jahrzehnten wurden z. B. die Bedingungen hinsichtlich Rückstau und Umweltschutz angepasst.

Wien Kanal führt keine baulichen Maßnahmen wie Ausbohren von Wurzeln, Reparatur usw. an privaten Kanalsystemen durch. Für derartige Leistungen müssen Fachfirmen von der Kundin bzw. dem Kunden gesondert beauftragt werden.

Spezielle Geschäftsbedingungen Wien Kanal für Allgemeine Leistungen (SGB-A): 184 KB PDF

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