Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungsplätzen ("Anstoßfinanzierung")

Mit der "Anstoßfinanzierung" fördert die Stadt den Ausbau des Bildungsangebotes für Kinder bis zu 3 Jahren, um den Bedarf an elementaren Bildungsplätzen zu decken.

Sie müssen das ausgefüllte Antragsformular und das pädagogische Konzept bis 15. Jänner übermitteln. Sie können den Antrag online stellen:

Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Wenn die Abteilung Kindergärten Sie dazu auffordert, müssen Sie weitere Unterlagen einreichen.

Spätestens 6 Monate nach Erhalt der gesamten Fördersumme müssen Sie:

Allgemeine Informationen

Um in allen Wiener Bezirken den Bedarf an elementaren Bildungsplätzen für Kinder bis zu 3 Jahren abdecken zu können, fördert die Stadt mit der "Anstoßfinanzierung" vorwiegend den Ausbau des Bildungsangebotes für Kinder dieser Altersgruppe.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Für die Fördergewährung muss eine Vereinbarung mit der Stadt Wien abgeschlossen werden. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der Allgemeinen Förderrichtlinie für Förderungen zur Schaffung von privaten elementaren Bildungsplätzen "Anstoßfinanzierung" voraus.

Allgemeine Förderrichtlinie für Förderungen zur Schaffung von privaten elementaren Bildungsplätzen "Anstoßfinanzierung"

  1. Ziel der "Anstoßfinanzierung" ist eine ausgewogene Versorgungsquote mit elementaren Bildungsplätzen in ganz Wien. Daher werden spezielle Zielgebiete definiert, in denen die Versorgungsquote besonders angehoben werden muss. Eine Anstoßfinanzierung wird dort vergeben, wo der größte Bedarf an Plätzen ist, primär für Kinder zwischen 0 und 3 Jahren.
  2. Eine "Anstoßfinanzierung" kann nur gemeinnützigen Trägerorganisationen, die eine elementare Bildungseinrichtung in Wien eröffnen oder erweitern wollen, gewährt werden. An diesen neuen Gruppen muss ein öffentliches Interesse und ein unmittelbarer Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller oder geografischer Sicht bestehen.
  3. Es werden bevorzugt Standorte in Zielgebieten für den verstärkten Ausbau von elementarpädagogischer Infrastruktur der Stadt Wien gefördert. Diese Zielgebiete werden jährlich evaluiert und veröffentlicht.
    Karte der Zielgebiete: 2 MB PDF
  4. Eine "Anstoßfinanzierung" wird nur Trägerorganisationen gewährt, die bereits verlässliche Vertragspartner*innen der Stadt Wien - Kindergärten sind und zumindest eine Jahresabrechnung an die Stadt Wien - Kindergärten gelegt haben.
  5. Eine "Anstoßfinanzierung" kann nur gewährt werden, wenn die Trägerorganisation der Verpflichtung zur Einhaltung aller entsprechenden gesetzlichen Vorschriften (wie zum Beispiel dem Wiener Kindergartengesetz, dem Wiener Tagesbetreuungsgesetz, der Wiener Kindergartenverordnung oder der Wiener Tagesbetreuungsverordnung) nachkommt.
  6. Die Trägerorganisation muss unter Berücksichtigung der Artikel 15a BVG vorwiegend neue Plätze für Kinder unter 3 Jahren schaffen. Eine Umwandlung, Zusammenlegung oder Übersiedlung einer bereits bestehenden Gruppe wird nicht als Neuschaffung gewertet. Ebenso können durch die Stadt Wien keine sogenannten Betriebskindergärten oder Betriebskindergruppen gefördert werden.
  7. Am geplanten Standort müssen zumindest 2 Gruppen geführt werden.
  8. Gemäß der Förderstrategie (110 KB PDF) werden jene Projekte bevorzugt, die an einem Standort zusätzlich elementare Bildungsplätze für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht anbieten.

Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen

Fristen und Termine

Das ausgefüllte Antragsformular und das pädagogische Konzept müssen bis 15. Jänner übermittelt werden. Anträge können auch schon im Vorjahr eingereicht werden.

Nach schriftlicher Verständigung durch die Stadt Wien - Kindergärten sind weitere Unterlagen einzureichen.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at

Verfahrensablauf

Nach Einlangen der erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Wien - Kindergärten werden diese nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft.

Nach positiver Prüfung der Förderanträge werden den beschlussfassenden Gremien der Stadt Wien (Gemeinderatsausschuss, Stadtsenat, Gemeinderat) die förderwürdigen Projekte vorgelegt.

Trägerorganisationen, die um Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungsplätzen angesucht haben, werden über die Entscheidung der Gremien schriftlich verständigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bis 15. Jänner zu übermitteln:
    • Antrag für Förderungen zur Schaffung von privaten elementaren Bildungsplätzen
    • Pädagogisches Konzept
  • Nach Aufforderung durch die Stadt Wien - Kindergärten zu übermitteln:
    • Kostenvoranschläge für das gesamte Projekt (mindestens 3 Vergleichsangebote für Ausgaben bzw. Anschaffung ab einem Wert von 1.000 Euro)
    • Bauplan
    • Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung bzw. ausgefüllter Finanzplan
    • Nachweis über die allgemeine Organisationsstruktur (aktueller Vereinsregisterauszug, aktueller Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister)
    • Aktuelle Vereinsstatuten, aktueller Gesellschaftsvertrag, aktuelle Stiftungserklärung, Gründungserklärung oder Satzung
    • Strafregisterbescheinigung
    • Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos
    • Nachweis des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit gemäß der BAO
    • Nachweis über vorhandene/zukünftige Mietrechte

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Derzeit sind folgende Richtwerte für mögliche Fördersummen festgelegt:

  • Maximal 125.000 Euro pro Gruppe für ausschließlich unter 3-Jährige
  • Maximal 50.000 Euro pro Gruppe für unter 3-Jährige in altersgemischten Gruppen
  • Maximal 32.000 Euro pro Gruppe für unter 3-Jährige in altersgemischten Gruppen in privaten Tagesbetreuungseinrichtungen

Formular

Zusätzliche Informationen

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die "Anstoßfinanzierung".

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