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Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO - Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen ("Anstoßfinanzierung")

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen bekannt gegebenen Daten aufgrund folgender Rechtsgrundlagen für folgende Zwecke verarbeitet werden:

  • Zweck: Gewährung und Kontrolle von Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen, unter anderem in heilpädagogischen Gruppen ("Anstoßfinanzierung"). Ziel ist die Schaffung von neuen oder zusätzlichen Plätzen im Rahmen einer Erweiterung von bereits bestehenden institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder mit und ohne heilpädagogischen Bedarf.
  • Rechtsgrundlage:
    • Jährlicher Beschluss des Gemeinderates
    • Vereinbarung gemäß Art. 15 a über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 (Beschluss des Wiener Landtages vom 22.9.2022)
    • Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien, ABl. Nr. 2018/01 idgF
    • Art. 6 Abs. 1 lit. b iVm lit. f DSGVO
    • § 34 BAO, BGBl Nr. 9/1998 idgF
    • §§ 3, 5 Wiener Fördertransparenzgesetz, LGBl. für Wien Nr. 35/2021 idgF

Im Zuge des Verfahrens werden nachstehende Registerabfragen durchgeführt:

  • Zentrales Vereinsregister (ZVR)
  • Unternehmensregister
  • Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReg)
  • Ediktsdatei
  • Firmenbuch
  • Grundstücksinformationssystem der Stadt Wien

Zu diesem Zweck werden die von Ihnen bekanntgegebenen beziehungsweise die aufgrund von den durchgeführten Registerabfragen vorliegenden personenbezogenen Daten an folgende Empfänger*innen weitergeleitet:

  • Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
    • Zur Verrechnung einer "Anstoßfinanzierung" werden folgende Daten übermittelt: Name der Trägerorganisation, ZVR-Zahl bzw. Firmenbuchnummer, Zustellanschrift, Standort und Gruppenform, IBAN und BIC
  • Stadt Wien - Kinder- und Jugendhilfe (MA 11)
    • Die Gewährung von Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen für Kinder mit und ohne heilpädagogischen Bedarf ("Anstoßfinanzierung") ist von einer etwaigen Betriebsbewilligung abhängig. Daher werden vorab sämtliche Daten der Trägerorganisation mit der Behörde ausgetauscht.
  • Büro der Geschäftsgruppe für Bildung, Jugend, Integration und Transparenz
    • Das Büro der Geschäftsgruppe unterstützt die zuständigen amtsführenden Stadträt*innen. Die amtsführenden Stadträt*innen sind Teil des Magistrats. Diese leiten im Rahmen des Magistrats die ihnen jeweils zugeordnete Geschäftsgruppe. In dieser Funktion sind sie für die Geschäftsführung des Magistrats im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister sowie dem Gemeinderat verantwortlich.
  • Die nach der Wiener Stadtverfassung zuständigen beratenden und/oder beschlussfassenden Organe
    • Die Gewährung von Förderungen beruht auf einem Beschluss des Wiener Gemeinderates. Daher werden im Anlassfall die bekanntgegebenen Daten der Förderwerber*innen zur Verfügung gestellt werden.
  • Rechnungshof und Stadtrechnungshof sowie Organe der Europäischen Union
    • Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten den oben angeführten Empfänger*innen zur Verfügung gestellt werden.
  • Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Personal und Revision
    • Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.
  • Volksanwaltschaft
    • Im Falle einer Überprüfung müssen alle geforderten Daten der oben angeführten Empfängerin zur Verfügung gestellt werden.
  • Bundesministerium für Finanzen
    • Im Rahmen des Fördertransparenzportals werden Förderungen veröffentlicht.

Eine Übermittlung an Drittländer (Staaten, die nicht Mitglied in der EU sind) findet nicht statt.

Hinweise

Aufgrund der Allgemeinen Vorschrift für das Ausscheiden von Unterlagen für den Magistrat der Stadt Wien (Skartierungsordnung idgF in Verbindung mit dem Akten- und Skartierungsplan der Stadt Wien - Kindergärten idgF) werden Ihre personenbezogenen Daten 7 Jahre nach Beendigung der Rechtsbeziehung gelöscht.

Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung. Diese Rechte bestehen, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen dem entgegenstehen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich.

Eine Nicht-Bereitstellung hätte für Sie folgende Konsequenzen:

  • Eine Gewährung von Förderungen im Zusammenhang mit der Schaffung von neuen elementaren Bildungs- und Betreuungsplätzen ("Anstoßfinanzierung") ist nicht möglich.

Mehr Informationen

Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit: Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)

Für Fragen zum Datenschutz können Sie den Datenschutzbeauftragten der Stadt Wien per E-Mail kontaktieren: datenschutzbeauftragter@wien.gv.at

Weitere Informationen finden Sie auf:

Kontakt

Stadt Wien - Kindergärten

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