Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien - Förderungsantrag

Der Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien vergibt alljährlich Förderungsmittel. Sie können online eine Förderung beantragen.

Allgemeine Informationen

Der Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien wurde 1965 aus Anlass des 600-jährigen Bestandes der Universität Wien und des 150-jährigen Bestehens der Technischen Universität als Hochschuljubiläumsstiftung begründet. Alljährlich werden Förderungsmittel vergeben.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Diese Förderungsmittel sind ausschließlich für kleinere, selbständige wissenschaftliche Projekte insbesondere der Wiener Hochschulinstitute bestimmt. In Einzelfällen können auch wissenschaftlichen Vereinigungen oder entsprechend qualifizierten Einzelpersonen, die in Wien ansässig sind, Förderungsbeiträge zuerkannt werden. Entscheidend ist, dass eindeutig Projektcharakter vorliegt.

Der Fonds lädt vor allem junge Wissenschafter*innen zur Bewerbung ein, bei gleichwertigen Projekten werden Anträge von jungen Wissenschafter*innen bevorzugt behandelt. Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten oder Lehrbücher werden nicht gefördert. Auslandsaufenthalte werden nur unterstützt, wenn sie für das eingereichte Forschungsprojekt zwingend erforderlich sind.

Das Projekt muss sich nicht mit Wien beschäftigen, das wird in vielen Fällen auch nicht möglich sein, doch haben Projekte mit Wienbezug Vorrang.

Für das Jahr 2024 werden Projekte nur aus den Bereichen Ingenieurswissenschaften und Naturwissenschaften (nicht aber Projekte der Medizinischen Universität und der Veterinärmedizinischen Universität) zur Förderung angenommen.

Die Höhe der beantragten Fördersumme pro Antrag ist mit etwa 20.000 Euro begrenzt; die durchschnittlich ausbezahlte Förderung beträgt etwa 8.000 Euro.

Fristen und Termine

Einreichungsschluss ist jeweils der 31. März des laufenden Jahres. Später einlangende Anträge werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.

Die Beschlussfassung über die Zuerkennung von Förderungsmitteln obliegt dem Kuratorium des Fonds und erfolgt jeweils im Oktober. Die Ausschüttung erfolgt ab Dezember.

Dem Kuratorium gehören je 12 Vertreter*innen der Stadt Wien und der Wiener Universitäten (Universität Wien, Medizinische Universität, Technische Universität, Universität für Bodenkultur, Veterinärmedizinische Universität, Wirtschaftsuniversität) an.

Zuständige Stelle

Sekretariat des Hochschuljubiläumsfonds
Telefonische Erreichbarkeit: +43 1 4000-84831
E-Mail: post@ma08.wien.gv.at

Der Projektantrag kann nur elektronisch eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Adäquate Projektbeschreibung mit einem auch für Nichtfachleute verständlichem Resümee und Arbeitsplan (einfach)
  • Detaillierte Kostenaufstellung (allenfalls unter Beigabe von Kostenvoranschlägen)
  • Lebenslauf der Bewerberinnen und Bewerber
  • Nachweis der einschlägigen wissenschaftlichen Qualifikation (Publikationsliste)
  • Wohnsitz und/oder Arbeitsplatz der Bewerber*innen in Wien

Alle Unterlagen sollen zusammengefasst in einer PDF-Datei (maximale Größe 20 MB, Dateiname "Familienname_Vorname_Schlagwort.pdf") eingereicht werden.

Die Projektbeschreibung soll im Umfang so gestaltet sein, dass Ausgangssituation, Vorgangsweise und Projektziel deutlich gemacht werden. Da dem Kuratorium nicht nur Fachleute angehören, sollte bei sehr fachspezifischen Beschreibungen eine allgemein verständliche Zusammenfassung beigegeben werden.

Ein Projekt kann auch von mehreren Personen gemeinsam eingereicht werden, es muss jedoch ein*e Hauptverantwortliche*r für die Abrechnung bekannt gegeben werden.

Um Vollständigkeit der Dokumente wird vor allem im Interesse der Bewerber*innen nachdrücklich ersucht.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist kostenlos.

Formular

Online-Formular: Hochschuljubiläumsfonds der Stadt Wien - Förderungsantrag

Zusätzliche Informationen

Keine

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