Privatbegräbnisstätte (Beisetzung einer Urne außerhalb eines Friedhofes) und Aufbewahrung einer Urne zu Hause - Antrag

Allgemeine Informationen

Urnen können in Wien unter bestimmten Umständen auch außerhalb eines Friedhofes in einer Privatbegräbnisstätte beigesetzt bzw. in einer Wohnung oder einem Haus aufbewahrt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Der Antrag auf Errichtung einer Privatbegräbnisstätte kann nur von Angehörigen der verstorbenen Person gestellt werden.
  • Sowohl bei der Errichtung einer Privatbegräbnisstätte als auch bei der Aufbewahrung einer Urne zu Hause müssen die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person (die*der Ehepartner*in, die*der eingetragene Partner*in, Eltern, leibliche Kinder) zustimmen, ausgenommen es liegt ein Testament oder eine letztwillige Verfügung vor, wo diese Bestattungsform ausdrücklich festgelegt wurde.
  • Die*der Eigentümer*in der Liegenschaft oder der Wohnung müssen zustimmen.

Fristen und Termine

Der Antrag für die Errichtung einer Privatbegräbnisstätte muss spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Beisetzung gestellt werden. Jede örtliche Veränderung der Urne ist spätestens einen Monat vor Durchführung der Änderung zu melden. Die Bearbeitungszeit beträgt zirka 2 Wochen.

Zuständige Stelle

Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachbereich Gesundheitsrecht
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-40549, -40589
Fax: +43 1 4000-99-40809
E-Mail: gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at

Um telefonische Terminvereinbarung wird ersucht, falls der Antrag nicht per E-Mail: gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at eingereicht werden kann

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbildausweis von der*dem Antragsteller*n
  • Nachweis der Eintragung des Sterbefalls nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften (Sterbeurkunde in Kopie oder Auszug aus dem Sterbebuch)
  • Nachweis des Alleineigentums an der Liegenschaft, in der die Begräbnisstätte liegen soll oder Zustimmungserklärung aller Eigentümer*innen bzw. Miteigentümer*innen bzw. Hausverwalter*innen bei Miet- oder Genossenschaftswohnungen
  • Bei Eigentum als Nachweis: Vorlage der Grundbuchseinsicht
  • Testament (Kodizill) bzw. letztwillige Verfügung der oder des Verstorbenen, dass diese Bestattung gewünscht wird oder schriftliche Zustimmungserklärung aller Kinder und Eltern der oder des Verstorbenen und der Ehegattin oder des Ehegatten bzw. der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners
  • Zusätzliche Unterlagen bei Errichtung einer Privatbegräbnisstätte: Maßstabsgerechter Plan des Grundstückes mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Urne

Kosten und Zahlung

Aufbewahrung einer Urne:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • VAG für den Bescheid: 6,54 Euro
  • Pro Beilage: 3,90 Euro

Errichtung einer Privatbegräbnisstätte:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beisetzung: 65 Euro
  • Errichtung: 109 Euro (wenn bereits eine Privatbegräbnisstätte auf diesem Grundstuck besteht, dann zahlt man diese Gebühr nicht für eine weitere Beisetzung)
  • Pro Beilage: 3,90 Euro (je nachdem wie viele Beilagen notwendig sind)

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular