Antrag auf Errichtung einer Privatbegräbnisstätte und Beisetzung einer Urne oder Aufbewahrung einer Urne zu Hause
Urnen können in Wien auch in Privatbegräbnisstätten beigesetzt oder zu Hause in einer Wohnung/in einem Haus aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause können Sie online beantragen.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.
Allgemeine Informationen
Urnen können in Wien unter bestimmten Voraussetzungen in Privatbegräbnisstätten, das heißt außerhalb eines Friedhofs beigesetzt werden.
Es ist auch möglich, Urnen in einer Wohnung oder einem Haus aufzubewahren.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
- Die Errichtung einer Privatbegräbnisstätte können nur Angehörige der verstorbenen Person beantragen. Die Eigentümer*innen der Liegenschaft, auf der die Privatbegräbnisstätte errichtet werden soll, müssen ebenfalls nahe Angehörige der verstorbenen Person sein.
- Sowohl bei der Errichtung einer Privatbegräbnisstätte als auch bei der Aufbewahrung einer Urne zu Hause müssen die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person zustimmen. Als nächste Angehörige gelten Ehepartner*innen, eingetragene Partner*innen, Eltern und leibliche Kinder. Wenn ein Testament oder eine letztwillige Verfügung erstellt wurde, wo diese Bestattungsform ausdrücklich festgelegt wurde, ist die Zustimmung der nahen Angehörigen nicht erforderlich.
- Die Eigentümer*innen der Liegenschaft oder der Wohnung müssen zustimmen.
Fristen und Termine
Den Antrag für die Errichtung einer Privatbegräbnisstätte müssen Sie spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Beisetzung stellen. Jede örtliche Veränderung der Urne müssen Sie spätestens einen Monat vor Durchführung der Änderung melden.
Zuständige Stelle
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
Fachbereich Gesundheitsrecht
3., Thomas-Klestil-Platz 6
Telefon: +43 1 4000-40549
Fax: +43 1 4000-99-40809
E-Mail: gesundheitsrecht@ma40.wien.gv.at
Verfahrensablauf
Die Aufbewahrung einer Urne zu Hause können Sie mit dem Online-Formular beantragen.
Den Antrag auf Errichtung einer Privatbegräbnisstätte und Beisetzung einer Urne können Sie schriftlich per Post oder E-Mail oder persönlich stellen. Falls Sie den Antrag persönlich stellen möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis von dem*der Antragsteller*n
- Sterbeurkunde in Kopie oder Auszug aus dem Sterbebuch
- Grundbuchsauszug als Nachweis des Eigentums an der Liegenschaft/Wohnung, auf der die Begräbnisstätte liegen oder in der die Aufbewahrung der Urne stattfinden soll und Zustimmungserklärung aller Eigentümer*innen oder Miteigentümer*innen der Liegenschaft/Wohnung (eventuell vertreten durch eine Hausverwaltung)
- Testament oder letztwillige Verfügung der verstorbenen Person, dass diese Bestattung gewünscht wird oder schriftliche Zustimmungserklärung des*der Ehepartner*in, des*der eingetragenen Partner*in, der Eltern und aller leiblichen Kinder der verstorbenen Person
- Bei Errichtung einer Privatbegräbnisstätte zusätzlich: Maßstabsgerechter Plan des Grundstückes mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Urne
Kosten und Zahlung
Aufbewahrung einer Urne zu Hause:
- Antrag: 14,30 Euro
- Verwaltungsabgabe für den Bescheid: 6,54 Euro
- Pro Beilage: 3,90 Euro
Errichtung einer Privatbegräbnisstätte:
- Antrag: 14,30 Euro
- Pro Beilage: 3,90 Euro
- Beisetzung: 65 Euro
- Errichtung: 109 Euro
Die Gebühr für die Errichtung entfällt bei einer weiteren Beisetzung, wenn es bereits eine Privatbegräbnisstätte auf diesem Grundstück gibt.
Erledigungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa 2 Wochen.
Formular
Online-Formular: Aufbewahrung einer Urne zu Hause - Antrag
Zusätzliche Informationen
Rechtliche Grundlage: Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz
Stadt Wien | Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Kontaktformular