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Bewilligung für den Betrieb einer Kindergruppe - Antrag

English version

Sie können einen Antrag auf den Betrieb einer Kindergruppe stellen. Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe überprüft, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie online den Betrieb einer Kindergruppe beantragen.

Für den Antrag benötigen Sie:

  • Pädagogisches Konzept inklusive Standortkonzeption
  • Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen
  • Daten aller Vorstandsmitglieder
  • Aktuelle Statuten des Vereins
  • Businessplan
  • Nachweis über das Nutzungsrecht (Mietvertrag)
  • Lebenslauf der antragstellenden Person
  • Förderantrag "Beitragsfreier Kindergarten"
  • Muster des Elternvertrages/der Betreuungsvereinbarung
  • Einladung der Bundespolizeidirektion Wien zur Aufnahme der Vereinstätigkeit
  • Bestätigung über die Führung eines Vereins-/Firmenkontos

Den Lebenslauf, den Sie beilegen müssen, können Sie mit diesem Formular erstellen.

Den Lebenslauf müssen Sie in das Online-Formular "Bewilligung für den Betrieb einer Kindergruppe" hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Angaben mit dem Antrag übereinstimmen müssen, da sonst keine eindeutige Zuordnung hergestellt werden kann.

Allgemeine Informationen

Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für dieses Ermittlungsverfahren sind das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), das Wiener Tagesbetreuungsgesetz (WTBG), die Wiener Tagesbetreuungsverordnung (WTBVO) und das Wiener Frühförderungsgesetz (WFfG). Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird der Antrag mittels Bescheid bewilligt.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Eine Kindergruppe ist eine Betreuungseinrichtung, in der Minderjährige (Tageskinder) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Kleinkinder, Vorschulkinder und/oder Schulkinder) regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages in geeigneten Räumlichkeiten betreut werden, sofern dies nicht im Rahmen des Kindergarten- oder Schulbetriebes erfolgt.
  • Für den Betrieb einer Kindergruppe ist eine Bewilligung durch die Kinder- und Jugendhilfe erforderlich.
  • Rechtsträger*innen von Kindergruppen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
  • Weder bei den Rechtsträger*innen noch deren Organen dürfen Gründe vorliegen, die das Wohl von Tageskindern gefährden. Hinweis: Im Zuge des Bewilligungsverfahrens erfolgt von der Kinder- und Jugendhilfe eine Abfrage bei der Bundespolizeidirektion Wien sowie beim zentralen Verwaltungsstrafregister. Im Bedarfsfall können eine Anfrage an die Regionalstelle der Kinder- und Jugendhilfe - Soziale Arbeit mit Familien im Wohnbezirk und eine Meldeabfrage erfolgen. Es können die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und weitere Erhebungen notwendig sein.
  • Für jede Kindergruppe muss zumindest eine Kindergruppenbetreuungsperson vorhanden sein, die eigenberechtigt und persönlich geeignet ist. Informationen zur Ausbildung zur Kindergruppenbetreuungsperson finden Sie unter: Ausbildung für Betreuungspersonen in Kindergruppen
  • In einer Kindergruppe können maximal 14 Tageskinder gleichzeitig betreut werden. Es dürfen nur 10 Tageskinder gleichzeitig betreut werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis zu 2 Jahren ist und nicht eine weitere Betreuungsperson anwesend ist.
  • Die Kindergruppe bedarf längerfristig geeigneter Räumlichkeiten. Größe, Ausstattung und Einrichtung der Räumlichkeiten müssen auf das pädagogische Konzept, das Alter und die Bedürfnisse der Tageskinder Bedacht nehmen und müssen die entsprechende Sicherheit aufweisen. Pro Tageskind und Betreuungsperson müssen die Räumlichkeiten eine Fläche von mindestens 4 Quadratmeter umfassen.
  • Informationsveranstaltung zum Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung (One-Stop-Shop)
    Am 2. Mittwoch in den Monaten Februar, Juni und Oktober findet immer eine Informationsveranstaltung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe statt, wo alle im Bewilligungsverfahren beteiligte Behörden für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Fristen und Termine

Das Bewilligungsverfahren kann ab Antragstellung gerechnet bis zu 6 Monaten dauern, vorausgesetzt es werden alle Unterlagen zeitgerecht beigebracht.

Zuständige Stelle

Kinder- und Jugendhilfe
Gruppe Recht - Referat Kindertagesbetreuung
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90923, 90736 oder -90739
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: g-gra@ma11.wien.gv.at

Telefonische Auskünfte: 7.30 bis 15.30 Uhr

Verfahrensablauf

Die relevanten Informationen zum Ablauf des Bewilligungsverfahrens finden Sie im "Leitfaden zur Gründung einer Kindergruppe".

Es wird empfohlen, vor Antragstellung die Standortkonzeption sowie aktuelle Raumpläne zur Beurteilung der Eignung der Räumlichkeiten gemäß der WTBVO zu übermitteln. Die baubehördliche Umwidmung des Objekts (Baupolizei) als Kinderbetreuungseinrichtung ist unbedingt erforderlich.

Authentifizierung/Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrags ist nicht vorgesehen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag der Rechtsträger*innen auf Bewilligung des Betriebes einer Kindergruppe muss gemäß § 6 Abs. 2 Wiener Tagesbetreuungsgesetz WTBG folgende Unterlagen enthalten:

  • Pädagogisches Konzept, das die geltenden Bildungsstandards berücksichtigt, mit folgenden Inhalten:
    • Beschreibung der organisatorischen und strukturellen Bedingungen (Strukturqualität)
    • Konzeptionen zum Bild vom Kind sowie zu Anforderungen an die Haltung der Teammitglieder hinsichtlich der Förderung des Bildungs- und Entwicklungsprozesses der Kinder; Beschreibung des pädagogischen Ansatzes (Orientierungsqualität)
    • Veranschaulichung der Bildungsarbeit im pädagogischen Alltag unter Anwendung der Prinzipien des Wiener Bildungsplans (Prozessqualität)
    • Darlegung, ob religiöse Erziehung vermittelt wird
  • Angaben über die persönlichen Voraussetzungen der Personen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 Wiener Tagesbetreuungsgesetz - WTBG
  • Angaben über die persönliche und fachliche Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals und über die Anzahl der Betreuungspersonen
  • Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an den in Betracht kommenden Räumlichkeiten sowie eine Beschreibung der Lage, der Größe und der Ausstattung der Räumlichkeiten
  • Angaben über die beabsichtigte Anzahl und das Alter der Tageskinder, die Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
  • Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen (Diese Unterlagen können nachgereicht werden, wenn sie bei Antragstellung noch nicht vorliegen.)
  • Businessplan über mindestens die ersten 3 Betriebsjahre, der folgende Abschnitte enthält:
    • Zusammenfassung des gesamten Businessplans (lit. b bis lit. l)
    • Angaben zum Unternehmen (z. B. Rechtsform, Organisation, Auszug aus der Ediktsdatei)
    • Geschäftsmodell (Produkt- und Leistungsprogramm, Zielgruppen, Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmale)
    • Darstellung der Markt- und Wettbewerbsanalyse (Marktanalyse, Branchenanalyse, Ansätze zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen)
    • Marketingstrategie (Preisgestaltung, Kundenakquise und Kundenbindung, Überlegungen zu einer Unique Selling Proposition)
    • Kapitalbedarfsplan (Aufstellung des benötigten Kapitalbedarfs, der für die Errichtung und Eröffnung der Kindergruppe erforderlich ist)
    • Finanzierungsplan (Zusammenstellung der finanziellen Mittel, aus denen der ermittelte Kapitalbedarf gedeckt wird)
    • Umsatzplan (Auflistung der zu erwartenden Umsätze)
    • Kostenplan (Planung aller zu erwartenden Kosten, die mit dem Betrieb der Kindergruppe verbunden sind)
    • Rentabilitätsplan (Übersicht, ab wann und in welcher Höhe die Kindergruppe Gewinne bzw. keine Verluste erwirtschaftet)
    • Liquiditätsplan (Überblick über die Entwicklung von Zahlungsmitteln zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit)
    • Chancen und Risiken für die Kindergruppe in der Zukunft

Um die im Gesetz genannten Punkte vollinhaltlich überprüfen zu können, müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:

  • Baubehördlich genehmigter Plan (Baupolizei) (Diese Unterlagen können nachgereicht werden, wenn sie bei Antragstellung noch nicht vorliegen.)
  • Wenn ein Verein den Antrag stellt: Vereinsstatuten und Auszug aus dem Vereinsregister
  • Von den Antragsteller*innen:
    • Lebenslauf
  • Wird der Verein oder die natürliche Person von einer anderen Person vertreten, wird eine Vertretungsbefugnis bzw. Vollmacht benötigt.
  • Folgende Daten aller Vorstandsmitglieder des Vereins
    • Vor- und Familienname
    • Akademischer Titel
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Staatsbürgerschaft
    • Wohnadresse
  • Im Einzelfall und für Nicht-EU-Bürger*innen können weitere Dokumente erforderlich sein, wie z. B. eine Niederlassungsbewilligung
  • Von allen Betreuungspersonen (Diese Unterlagen können nachgereicht werden, wenn sie bei Antragstellung noch nicht vorliegen.):
    • Strafregisterbescheinigung
    • Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
    • Personalblatt
    • Nachweis über die Absolvierung der Ausbildung gemäß § 4 Wiener Tagesbetreuungsverordnung idgF.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Kommissionierungstermin erst dann anberaumt werden kann, wenn alle Unterlagen vorliegen und inhaltlich positiv geprüft wurden.

Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Zusätzliche Informationen

Die unten angeführten Leitfäden, das A bis Z für Betreiber*innen, die Pädagogischen Grundlagendokumente und die rechtlichen Grundlagen sind wichtige Rahmenbedingungen zur Gründung einer Kindergruppe und dienen der Qualitätssicherung. Es wird dringend empfohlen, diese Unterlagen vor Antragsstellung zu lesen.

Weitere Informationen und Leitfäden finden Sie im A bis Z für Betreiber*innen von Kindertagesbetreuungseinrichtungen

Pädagogische Grundlagendokumente (gesetzlich verankert):

Rechtliche Grundlagen:

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen 4 Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

Hilfs- und Problemlösungsdienst

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Letzte Aktualisierung

1. Dezember 2023

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