Turnsäle für Vereine - Vergabe

Gemeinnützige Sportvereine und Bildungseinrichtungen können die Turnsäle in Wiener Schulen zu gewissen Zeiten für sportliche Zwecke mieten. Diese Trainingszeiten werden jedes Schuljahr neu vergeben.

Bitte beachten Sie, dass folgende Turnsäle derzeit gesperrt sind: Turnsaal-Sperren

Allgemeine Informationen

Die Abteilung Sport Wien (MA 51) bietet die Möglichkeit Turnsäle in städtischen Schulen als Trainingsstätte anzumieten.

Die Turnsäle der Stadt Wien werden für die außerschulische Nutzung an polizeilich gemeldete, gemeinnützige Wiener Sportvereine und Bildungseinrichtungen für sportliche Zwecke ihrer Mitglieder vergeben.

Die außerschulische Nutzung der Turnsäle der Stadt Wien wird jedes Schuljahr neu vergeben. Ein Schuljahr ist von Anfang September bis Ende Juni des Folgejahres. Bei den Tarifen wird zwischen einer jährlichen und halbjährlichen Nutzung unterschieden.

Die Turnsäle werden nach Maßgabe der freien Zeiten und vorhandenen Ressourcen durch die Abteilung Sport Wien vergeben und es besteht für die Antragsteller*innen kein Recht auf die beantragte Benützungszeit.

Zeiten

  • Die Turnsäle können an Schultagen von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 18 bis 21 Uhr als Trainingsstäte benützt werden.
  • Turnsäle mit einem externen Zugang können Freitag in der Zeit von 18 bis 21 Uhr und Samstag bis Sonntag in der Zeit von 8 bis 21 Uhr benützt werden.
  • An Feiertagen und unterrichtsfreien Tagen sowie schulautonomen Tagen ist die Turnsaalbenützung nicht möglich.
  • Zeiten vor 18 Uhr müssen vorab von der Schulleitung per E-Mail bestätigt werden. Benötigt die Schule den Turnsaal, so kann die Bewilligung widerrufen werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Turnsäle werden ausschließlich an polizeilich gemeldete, gemeinnützige Wiener Sportvereine und an Bildungseinrichtungen vergeben.

Fristen und Termine

Antrag für das folgende Schuljahr (September bis Juni)

  • Sie müssen das Ansuchen zwischen Jänner bis spätestens 30. April für das folgende Schuljahr stellen. Die Zuteilung erfolgt bis spätestens September.
  • Ansuchen nach dem 30. April können nur nachrangig anhand ihres Einlangens bearbeitet werden.

Antrag während des laufenden Schuljahres

  • Sie können Ihr Ansuchen auch während des Schuljahres stellen. Dann kann der Turnsaal aber nur bis zum Ende des Schuljahres genutzt werden, da die Trainingszeiten jedes Schuljahres neu vergeben werden.

Zuständige Stelle

Sport Wien (MA 51)
Ernst-Happel-Stadion/Sektor A/1. Stock
2., Meiereistraße 7
Tel.: +43 1 4000-51151
Fax: +43 1 4000 99-51151
E-Mail: post@ma51.wien.gv.at

Kund*innen-Verkehrszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Erforderliche Unterlagen

Kosten und Zahlung

Preise für die Saison 2023/2024:

Jahrestarif (Nutzung über 6 Monate)
(Preise inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer)

  • Saalgröße bis 160 Quadratmeter: 33,31 Euro pro Saisonstunde
  • Saalgröße bis 250 Quadratmeter: 49,98 Euro pro Saisonstunde
  • Saalgröße über 250 Quadratmeter: 66,64 Euro pro Saisonstunde

Halbjahrestarif (Nutzung bis 6 Monate)
(Preise inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer)

  • Saalgröße bis 160 Quadratmeter: 16,66 Euro pro Saisonstunde
  • Saalgröße bis 250 Quadratmeter: 24,99 Euro pro Saisonstunde
  • Saalgröße über 250 Quadratmeter: 33,32 Euro pro Saisonstunde

Die Beträge sind pro Jahreswochenstunde angegeben (Betrag für 1 Stunde pro Woche für das ganze Schuljahr bzw. halbe Schuljahr). Die Höhe der Beträge wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Die Benützungsbewilligung wird ausnahmslos erst nach erfolgtem Zahlungseingang zugestellt.

Bei Stornierung tritt folgende Regelung in Kraft (laut Gemeinderatsbeschluss 2002):

  • 30 Tage vorher fallen keine Kosten an
  • Bis 7 Tage vorher müssen 50 Prozent des Benützungsentgeltes bezahlt werden
  • Ab 6 Tage vorher müssen 100 Prozent des Benützungsentgeltes bezahlt werden

Die Stornierung muss schriftlich bei der Abteilung Sport Wien (MA 51) eingebracht werden.

Formular

Online-Formular: Turnsaalbenützung - Antrag

Bitte beachten Sie, dass folgende Turnsäle derzeit gesperrt sind: Turnsaal-Sperren

Zusätzliche Informationen

Der Turnsaal darf nicht an andere Vereine oder Institutionen subvermietet oder weitergegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Nichteinhaltung der allgemeinen und besonderen Bedingungen zur Benützung der städtischen Turnsäle der Entzug der Benützungsbewilligung ausgesprochen werden kann.

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