Förderung der politischen Parteien in Wien - Antrag
Im Bereich der Stadt Wien war die Förderung von politischen Parteien, die in den Bezirksvertretungen und im Gemeinderat vertretenen sind, bis 2012 durch den Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 30. September 1992, PrZ 3142, geändert durch den Beschluss des Wiener Gemeinderates vom 25. Mai 2007, PGL-2548-2007/0001/GAT, geregelt. Aufgrund gesetzlicher Änderungen auf Bundesebene (Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien; BGBl. Nr. 56/2012) erfolgte für das Land Wien ebenso eine gesetzliche Regelung (Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG) idgF.).
Bitte beachten Sie das oben angeführte Gesetz, sowie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag benötigen. Zwecks Vereinfachung der Förderabwicklung wird um Benützung des nachstehenden Online-Förderantrags ersucht.
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare aus und speichern diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Dateien vor dem Hochladen in das Online-Formular sowie vor der Übermittlung per E-Mail in ein PDF-Format umgewandelt werden müssen.
Wenn Sie keine Handy-Signatur haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen.
Weiters benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung.
Wenn Sie eine Handy-Signatur haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen:
Wenn Sie das Förderansuchen mit Handy-Signatur unterzeichnen, benötigen Sie keine gesonderte Einverständnisverklärung.
Allgemeine Informationen
Die Details zur Förderung können Sie dem Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG) entnehmen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Politische Partei gemäß Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 - PartG), BGBl. Nr. 56/2012) 56/2012 idgF.), sowie Erfüllung der im Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 (Wr. PartFG), idgF.) definierten Voraussetzungen.
Fristen und Termine
Die Beantragung einer Förderung für politische Parteien in Wien muss jährlich bis 15. Jänner des Förderjahres bei der Abteilung Finanzwesen, unter Bekanntgabe einer Bankverbindung, erfolgen.
Nach formaler Prüfung des Förderantrags durch die Abteilung für Finanzwesen und wenn das Prüfergebnis positiv ist, erfolgt eine entsprechende Auszahlung in 2 Tranchen. Die erste Tranche wird bis zum 31. Jänner des laufenden Jahres und die zweite Tranche wird am Anfang des 3. Quartals des laufenden Jahres auf das im Förderantrag bekanntgegebene Konto ausbezahlt.
Das Ergebnis über die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel durch einen von der jeweiligen Partei beauftragten beeideten Wirtschaftsprüfer bzw. einer Wirtschaftsprüferin, oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss in dem der jeweiligen Förderung folgenden Jahr ehestmöglich der Abteilung für Finanzwesen bekanntgegeben werden.
Zuständige Stelle
Finanzwesen (MA 5)
1., Ebendorferstraße 2, 7. Stock, Raum 7.22
Telefon: +43 1 4000-86528
Fax: +43 1 4000-99-86510
E-Mail: foerderungen@ma05.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss folgende Dokumente und Beilagen enthalten:
- Einverständniserklärung, sofern der Förderantrag nicht mittels Handy-Signatur unterzeichnet werden kann
- Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (des vertretungsbefugten Organs), sofern der Förderantrag nicht mittels Handy-Signatur unterzeichnet werden kann
- Bestätigung für im Gemeinderat und Landtag sowie in den Bezirken vertretene politische Parteien: 138 KB PDF oder
- Bestätigung für (nur) in den Bezirken vertretene politische Parteien: 139 KB PDF
Kosten und Zahlung
Es fallen keine Gebühren an.
Formular
Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderantrags erforderlichen Formulare und Dokumente aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen.
Wenn Sie keine Handy-Signatur haben:
- Online-Formular: Förderung der politischen Parteien in Wien - Antrag
- Einverständniserklärung
- Bestätigung für im Gemeinderat und Landtag sowie in den Bezirken vertretene politische Parteien: 138 KB PDF oder
- Bestätigung für (nur) in den Bezirken vertretene politische Parteien: 139 KB PDF
Wenn Sie eine Handy-Signatur haben:
- Online-Formular: Förderung der politischen Parteien in Wien mit Handy-Signatur
- Bestätigung für im Gemeinderat und Landtag sowie in den Bezirken vertretene politische Parteien: 138 KB PDF oder
- Bestätigung für (nur) in den Bezirken vertretene politische Parteien: 139 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Keine
Stadt Wien | Finanzwesen
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