Meldebestätigung

Allgemeine Informationen

Alle Wohnsitzanmeldungen werden seit dem 1. März 2002 im Zentralen Melderegister verdatet. Bereits vor dem 1. März 2002 abgemeldete Wohnsitze sind nur in den Lokalen Melderegistern der einzelnen österreichischen Gemeinden eingetragen.

Über Ihre aktuellen oder früheren Wohnsitze können Sie eine Meldebestätigung, früher Meldezettel genannt, erhalten.

Sie können eine Online-Meldebestätigung über Ihre aktuellen Wohnsitze beim Zentralen Melderegister (ZMR), einem Service des Bundesministeriums für Inneres, beantragen oder sich an eine Meldeservicestellen wenden.

Hinweis: Informationen zur Anmeldung eines neuen Wohnsitzes und das dazu notwendige Meldezettelformular.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Eine Meldebestätigung kann jede Person für sich oder für eine Person, für die sie meldepflichtig ist (z. B. Kind), beantragen.

Eine Meldebestätigung über

  • den aufrechten Wohnsitz oder
  • zum 1. März 2002 oder danach gemeldete Wohnsitze

kann in jedem Meldeservice in ganz Österreich - unabhängig vom Wohnbezirk oder vom Wohnort - beantragt werden.

Eine Meldebestätigung über vor dem 1. März 2002 abgemeldete Wohnsitze kann nur bei der jeweils zuständigen Gemeinde beantragt werden.

Meldebestätigung über vor dem 1. März 2002 abgemeldete Wiener Wohnsitze

Privathaushaltsbestätigung:

Auf Antrag aller Personen, die an einer Adresse (in einem Haushalt) gemeldet sind, kann von der Zentralen Meldeauskunft der MA 62 eine Privathaushaltsbestätigung ausgestellt werden.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ...)
  • Formloser Antrag (Bei einem Antrag auf eine Privathaushaltsbestätigung müssen jedenfalls die Namen und Geburtsdaten aller Personen, die im selben Haushalt wohnen, angegeben werden. Der Antrag muss von all diesen Personen unterschrieben werden.)
  • Gegebenenfalls:
    • Nachweis über die Obsorge
    • Anforderungsschreiben der Sozialversicherung (z. B. Pensionsversicherung)

Bei allen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer beglaubigten Abschrift beigelegt sein.

Kosten und Zahlung

  • 14,30 Euro Antragsgebühr (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 3,90 Euro je Beilage (entfällt bei mündlicher Antragstellung)
  • 14,30 Euro Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Melde- oder Privathaushaltsbestätigung an eine bestimmte Person - ausgenommen Antragsteller*innen selbst - oder Behörde gerichtet wird)
  • 3 Euro Bundesverwaltungsabgabe (für eine Meldebestätigung)
  • 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe (für eine Privathaushaltsbestätigung)

Benötigt man die Meldebestätigung zur Vorlage bei der Sozialversicherung (z. B. Pensionsversicherung) entfallen alle Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben.

Tipp:
Sie können den Antrag auch online mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) (Informationen zur ID Austria) stellen. Dann müssen Sie Folgendes bezahlen:

  • 3 Euro Bundesverwaltungsabgabe
  • 14,30 Euro Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte Person - ausgenommen Antragsteller*innen selbst - oder Behörde gerichtet wird)

Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Online-Antrag
Sie können beim Zentralen Melderegister (ZMR), einem Service des Bundesministeriums für Inneres, eine Online-Meldebestätigung beantragen.

Voraussetzung:

  • Möglichkeit, den Antrag elektronisch zu signieren (ID Austria)
  • Online-Zahlungsmöglichkeit (z. B. Kreditkarte, Online-Banking)

Eine Online-Meldebestätigung kann der*die Antragsteller*in nur für sich selbst anfordern.

Zusätzliche Informationen

Anträge per Telefon sind nicht möglich.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.

Homepage: Alles rund um das Meldeservice

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