Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Staatenlose

Allgemeine Informationen

Als staatenlos gilt, wer nach dem Recht keines Staates eine Staatsangehörigkeit besitzt. Das bedeutet, kein Staat betrachtet die Person als seine*n Staatsbürger*in.

Es gibt viele Gründe für Staatenlosigkeit:

  • Bei einer Krise in einer Region oder auf der Flucht gehen wichtige Dokumente verloren.
  • Menschen verlieren ihre Staatsangehörigkeit, weil sie im Geburtsland diskriminiert werden.
  • Gesetzgebungen von verschiedenen Staaten widersprechen einander.
  • Geburt eines Kindes staatenloser Eltern in Österreich

Staatenlosigkeit bedeutet für betroffene Menschen große Nachteile im Alltag. Für betroffene Menschen ist es schwer, Grundrechte einzufordern.

Auch in Österreich sind Menschen von Staatenlosigkeit betroffen. Wie viele Menschen genau betroffen sind, kann nur geschätzt werden. Die Flüchtlingsorganisation der Vereinten Nationen (UNHCR), hat eine Analyse über Staatenlosigkeit in Österreich veröffentlicht:

Staatenlosigkeit in Österreich - UNHCR Österreich

Allgemein gelten für staatenlose Personen die gleichen Bedingungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft wie für Personen mit einer nicht-österreichischen Staatsangehörigkeit.

Mehr Informationen: Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Aber es gibt eine Ausnahme: Wenn Sie in Österreich geboren wurden und von Geburt an staatenlos sind, gibt es für Sie einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft. Der erleichterte Zugang ist im österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetz verankert.

Der erleichterte Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft bedeutet zum Beispiel, dass es keine Überprüfung gibt, ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist

Diesen erleichterten Zugang haben Sie aber nur in den 3 Jahren nach Ihrem 18. Geburtstag.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Sie sind in Österreich geboren.
  • Sie sind seit Geburt staatenlos.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt.
  • Sie hatten mindestens 10 Jahre lang ihren Hauptwohnsitz in Österreich, davon mindestens 5 Jahre unmittelbar vor Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Fristen und Termine

Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft in den 3 Jahren nach Ihrem 18. Geburtstag beantragen.

Zuständige Stelle

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Wien ist, ist die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) zuständig:

Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
Fachbereich Staatsbürgerschaft
E-Mail: kanzlei@ma35.wien.gv.at

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.

Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte nur per Post oder per E-Mail.
E-Mail:
kanzlei@ma35.wien.gv.at

Postadresse:
Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft
Fachbereich Staatsbürgerschaft
Dresdner Straße 93
1200 Wien

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Erstinformationsveranstaltung besuchen, erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur österreichischen Staatsbürgerschaft.
Nach dem Vortrag können Sie auch persönliche Fragen klären. Zur Terminbuchung

Bei dieser Erstinformationsveranstaltung klären wir, welche weiteren Informationen und Unterlagen wir benötigen, zum Beispiel die Nachweise über Ihren ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich. Sie erhalten Informationen über den Ablauf des Verfahrens und über die Möglichkeit der Erstreckung auf eine erwachsene Person oder auf Ihre Kinder.

Wenn Sie die Unterlagen besorgt haben, vereinbaren Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 einen Termin für die Antragstellung.

Wenn Sie schon von einer Organisation oder von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten wurden und alle Unterlagen vorbereitet haben, können Sie einen Termin zur Antragstellung telefonisch unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 oder per E-Mai unter kanzlei@ma35.wien.gv.at vereinbaren.

Bei diesem Termin prüft die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Fachbereich Staatsbürgerschaft Ihre Unterlagen und Sie können den offiziellen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen. Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Wenn Ihr Termin für die persönliche Antragstellung nach Ihrem 21. Geburtstag liegt, können Sie den Antrag auch per Post oder per E-Mail stellen. Schicken Sie Ihren Antrag an kanzlei@ma35.wien.gv.at.

Auch wenn Sie einen Antrag per Post oder per E-Mail gestellt haben, findet im Nachhinein ein persönlicher Termin statt.

Die Erledigungsdauer richtet sich nach dem Umfang der behördlichen Ermittlungen sowie danach, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Es kann sein, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen Angaben weitere Unterlagen nachbringen müssen.

Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte nur per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.

Auch wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen können, kann es sein, dass Sie keine Staatsbürgerschaft bekommen.

Wenn Ihr Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft positiv erledigt wird, erhalten Sie einen Verleihungsbescheid.

Zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen Sie persönlich kommen. Die Verleihung findet in einem feierlichen Rahmen statt und Sie müssen ein Gelöbnis sprechen.

Am Tag der Verleihung können Sie direkt bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft einen Staatsbürgerschaftsnachweis und einen österreichischen Reisepass beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllen.

Welche Unterlagen Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation tatsächlich bringen müssen, erfahren Sie beim Erstinformationsgespräch.

Für alle Unterlagen gilt:

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem*einer gerichtlich beeideten Dolmetscher*in bestätigt sein.

Internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte nur per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle.

Kosten und Zahlung

Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

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