Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich

Allgemeine Informationen

In besonderen Fällen können Sie die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen erhalten.

Außerordentliche Leistungen sind Leistungen, die weit über dem Durchschnitt im jeweiligen Bereich liegen. Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen erfolgt nur, wenn sie im besonderen Interesse der Republik Österreich liegt.

Wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen verliehen wird, müssen Sie

  • keinen Aufenthalt in Österreich haben,
  • keine Deutschkenntnisse nachweisen,
  • keinen Staatsbürgerschaftstest ablegen,
  • keinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen und
  • nicht auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.

Die Verleihung kann auch auf Ihre Kinder und sowie auf eine Person, mit der Sie verheiratet sind oder mit der Sie in Eingetragener Partnerschaft leben, erstreckt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Sie erbringen außerordentliche Leistungen oder von Ihnen sind außerordentliche Leistungen zu erwarten, die im besonderen Interesse der Republik Österreich liegen.
  • Sie sind unbescholten, das heißt Sie sind nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat oder wegen eines Finanzvergehens im In- und Ausland rechtskräftig verurteilt. Und es läuft kein Verfahren gegen Sie. Oder die Strafe ist getilgt. Das heißt, sie ist nicht mehr in Strafregisterauskünften zu sehen.
  • Sie haben keine häufigen oder schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen begangen, das sind zum Beispiel Übertretungen der Straßenverkehrsordnung wie Alkohol am Steuer.
  • Es besteht kein Aufenthaltsverbot, es läuft kein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung in Österreich oder in einem EWR-Staat oder der Schweiz, das heißt, Ihre Ausweisung ist nicht geplant oder vorgesehen.
  • Sie wurden in den letzten 18 Monaten nicht aus Österreich ausgewiesen.
  • Ihre Beziehungen zu anderen Staaten stehen den Interessen Österreichs nicht entgegen und Sie stehen keiner extremistischen oder terroristischen Gruppierung nahe.

Fristen und Termine

Sie können die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich zu jeder Zeit beantragen.

Zuständige Stelle

Die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) ist in folgenden Fällen zuständig:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien
    oder:
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind im Ausland geboren.
    oder:
  • Hauptwohnsitz ist im Ausland und Sie sind vor dem 1. Juli 1966 in Wien geboren.
    oder:
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland, Sie sind am oder nach dem 1. Juli 1966 geboren und der Wohnort Ihrer Mutter war zum Zeitpunkt Ihrer Geburt Wien.

Ihr Hauptwohnsitz ist in Wien:

Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
Fachbereich Staatsbürgerschaft – Referat 8.3 – Einbürgerung im Republiksinteresse
E-Mail: 83-ref@ma35.wien.gv.at

Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland:

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen. Diese leitet Ihren Antrag an die zuständige Abteilung weiter.

Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
Fachbereich Staatsbürgerschaft – Referat 8.3 – Einbürgerung im Republiksinteresse
E-Mail: 83-ref@ma35.wien.gv.at

Ihr Hauptwohnsitz ist in einem anderen Bundesland Österreichs:

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland ist, wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt der Landesregierung in diesem Bundesland.

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Wien ist, wenden Sie sich bitte per E-Mail unter 83-ref@ma35.wien.gv.at an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft.

Wenn Ihr Hauptwohnsitz im Ausland ist, wenden Sie sich bitte an die österreichische Botschaft oder das österreichische Generalkonsulat in dem Land, in dem Sie wohnen oder an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Referat 8.3 – Einbürgerung im Republiksinteresse.

Sie werden per Mail informiert, welche Unterlagen Sie benötigen.

Wenn Sie alle Unterlagen haben, vereinbaren Sie einen Termin in der österreichischen Botschaft oder im österreichischen Generalkonsulat. Diese nehmen die Unterlagen entgegen und leiten Ihren Antrag an die Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft - Referat 8.3 – Einbürgerung im Republiksinteresse weiter.

Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte nur per Post oder per E-Mail an 83-ref@ma35.wien.gv.at.

Informationen zu Ihrem Verfahren erhalten Sie telefonisch unter +43 1 4000-3535 oder per E-Mail unter servicecenter@ma35.wien.gv.at.

Ob Sie außerordentliche Leistungen, die im Interesse der Republik liegen, erbringen oder solche von Ihnen zu erwarten sind, prüft und entscheidet die Österreichische Bundesregierung.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen erfahren Sie in einer Erstinformation per E-Mail.

Jedenfalls müssen Sie in Ihrem Antrag begründen, welche außerordentliche Leistung Sie erbringen und warum die Republik Österreich besonderes Interesse haben sollte, Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft zu verleihen.

Für alle Unterlagen gilt:

Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch sind, benötigen Sie auch eine deutsche Übersetzung. Diese Übersetzung muss von einem*einer gerichtlich beeideten Dolmetscher*in bestätigt sein.

Internationale Dokumente müssen nicht übersetzt werden.

Viele ausländische Originaldokumente müssen entweder mit einer diplomatischen Beglaubigung oder mit einer Apostille versehen werden. Beides bestätigt, dass Ihre Dokumente echt sind.

Kosten und Zahlung

Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

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