Vater- oder Elternschaft bei Anmeldung der Geburt - Anerkennung

Allgemeine Informationen

Sind die Eltern nicht verheiratet oder verpartnert, kann der leibliche Vater oder andere Elternteil durch eine persönliche Erklärung vor dem*der Standesbeamt*in die Vaterschaft anerkennen.

Wenn das Kind nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt (Mutter: Nicht-Österreicherin), muss unbedingt vor Anerkennung der Vater- oder Elternschaft mit dem zuständigen Standesamt telefonisch Kontakt aufgenommen werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Anerkennung muss persönlich vor dem*der Standesbeamt*in durch den volljährigen Anerkennenden abgegeben werden. Bei Minderjährigkeit des Anerkennenden ist ein Anruf beim Standesamt erforderlich.

Fristen und Termine

Die Anmeldung der Geburt muss spätestens einen Monat nach der Geburt erfolgen.

Zuständige Stelle

Wahlweise:

Standesamt Wien

Kinder- und Jugendhilfe, Dezernat 1 - Rechtsvertretung

Gerichte oder Notar*innen

Erforderliche Unterlagen

Ist die Mutter nicht mit anwesend, ist zusätzlich die genau ausgefüllte und von der Mutter unterschriebene Vollmacht erforderlich: Vollmacht: 310 KB PDF

Kosten und Zahlung

Für die Anerkennung der Vater- oder Elternschaft fallen keine Kosten an. Für jede gewünschte Urkunde müssen 9,30 Euro bezahlt werden.

Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die Gebühren bezahlen können: Rechnungen und Zahlungen

Zusätzliche Informationen

Keine

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