Montage eines außenliegenden Sonnenschutzes - Förderungsantrag

Bitte beachten Sie:
Der Kund*innenverkehr ist ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich:
Online-Terminreservierung
Bitte bringen Sie Anträge und Unterlagen weiterhin per Post ein:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1,
per Fax: +43 1 4000-997 48 79 oder
per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at ein oder nutzen Sie das vorhandene Online-Formular-Service.

Die Stadt Wien fördert die nachträgliche Montage von außenliegenden Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen zum Sonnenschutz in mehrgeschoßigen Wohnbauten.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen/Hausverwaltung oder Grundbuchsauszug bei Eigentumswohnungen
  • Rechnung
  • In Schutzzonen eine Bewilligung der Baupolizei, Infos zum Verfahren finden Sie hier
  • Bei Fassadenmarkisen einen Qualitätsnachweis der Hersteller*innen über die Einhaltung der Mindestanforderungen

Allgemeine Informationen

Die Stadt Wien vergibt Förderungen für die Montage einer elektrisch oder mechanisch betriebenen Sonnenschutz-Einrichtung in mehrgeschossigen Wohnbauten. Dies kann ein Gemeindebau, geförderter oder freifinanzierter Wohnbau sein.

Folgende Sonnenschutz-Einrichtungen können gefördert werden

  • Nachträglich montierte und an der Außenfassade liegende Sonnenschutz-Einrichtungen wie Rollläden, Lamellenbehänge (Jalousien) oder vertikale Fassadenmarkisen in Verbindung mit Fenster- oder Balkontüren mit Mehrfachverglasungen oder Kastenfenstern.

Nicht gefördert wird die Montage in Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäusern), Kleingarten-Wohnhäusern, Reihenhäusern, Geschäftslokalen und in Wohnungen in verdichteter Flachbauweise errichteten Gebäuden gemäß § 2 Z 4 WWFSG 1989.

Nicht gefördert werden Gelenksmarkisen oder Markisen, die im geschlossenen Zustand nicht parallel zur Glasfläche positioniert sind.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Folgende Personen können eine Förderung erhalten:

  • Mieter*innen von Wohnungen
  • Eigentümer*innen von Wohnungen

Für folgende Gebäude können Anträge gestellt werden

  • Mehrgeschossige Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten
  • Bei Gebäuden in Schutzzonen ist eine Baubewilligung der Baupolizei erforderlich.

Bei Fassadenmarkisen

  • Ein Qualitätsnachweis des Herstellers über einen Gesamtenergiedurchlassgrad (gtot) kleiner oder gleich 0,14 oder über einen Abminderungsfaktor (Fc-Wert) kleiner oder gleich 0,23 gemäß ÖNORM EN ISO 52022
  • Die zu sanierende Wohnung ist Hauptwohnsitz der Antragsteller*innen
  • Die zur Förderung beantragten Sanierungsmaßnahmen dürfen nur zu den Arbeiten befugte Firmen durchführen. Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.

Fristen und Termine

Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.

Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist festgelegt werden, bis wann Sie alle Unterlagen übermitteln müssen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Zuständige Stelle

Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at

Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Verfahrensablauf

  • Die Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten prüft den Antrag.
  • Anschließend führt die Abteilung Technische Stadterneuerung (MA 25) eine technisch-wirtschaftliche Prüfung durch.
  • Bei positivem Prüfergebnis erhalten Sie ein Erledigungsschreiben.
  • Die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) überweist die Förderung in Form eines Einmalzuschusses.

Erforderliche Unterlagen

  • Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung hat.

Bei Mietwohnungen:

Bei Gebäuden in Schutzzonen:

Bei Fassadenmarkisen:

  • Qualitätsnachweis des Herstellers über den Gesamtenergiedurchlassgrad

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist kostenlos.

Im Rahmen dieser Förderung kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Betrag in Höhe von 50 Prozent der angemessenen nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 1.500 Euro je Wohneinheit, gewährt werden.

Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.

Formular

Zusätzliche Informationen

Sie müssen alle behördlichen und rechtlichen Auflagen und Bedingungen in Zusammenhang mit der Montage des Sonnenschutzes einhalten.

Rechtliche Grundlagen:

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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