Satellitenantennen - Begutachtung

Allgemeine Informationen

Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft. Satellitenantennen (außerhalb von Schutzzonen und Bausperren) werden gemäß § 62a Abs. 1 Punkt 24 Bauordnung für Wien (BO) unter bewilligungsfreie Bauvorhaben eingestuft. Für die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Schutzzonen in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zuständige Behörde (Baupolizei) weitergeleitet.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ziele aus stadtgestalterischer Sicht

  • Die Form der Satellitenantennen (wie auch die Anzahl) sind geeignet Fassaden von Wohngebäuden und deren Wirkung auf das Stadtbild negativ zu verändern bzw. zu stören. Die stadtgestalterischen Intentionen zielen daher auf die Erhaltung der Einheitlichkeit bestehender Wohnhausfassaden.
  • Die Montage von SAT-Antennen wird nur auf der hofseitigen Dachfläche, unterhalb des Dachfirstes gestattet.
  • Bei Flachdächern müssen die SAT-Antennen auf der hofnahen Dachfläche montiert werden, wo sie aus dem öffentlichen Raum möglichst wenig eingesehen werden können.

Fristen und Termine

Projekte können laufend eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at

Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Kontakt (innerhalb von Schutzzonen)
Dezernat Begutachtung

Erteilung der Baubewilligung

Verfahrensablauf

Außerhalb von Schutzzonen wird die Stellungnahme an die BauwerberInnen übermittelt.

Innerhalb von Schutzzonen übermittelt die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die Baupolizei. Der Bescheid wird von der Baupolizei erstellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloses Schreiben (Name, Adresse, Unterschrift der BauwerberInnen)
  • Foto(s) des Anbringungsortes (Antennenstandort auf einem Lageplan oder am Foto markieren, eventuell Fotomontage)

Kosten und Zahlung

3,20 Euro Verwaltungsabgabe

In Schutzzonen werden die im Zuge des Bewilligungsverfahrens anfallenden Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.

Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Zusätzliche Informationen

In Schutzzonen sind Satelliten-Antennen nach § 62a Abs. 1 Z 24 BO bewilligungspflichtig. Außerhalb von Schutzzonen sind Satelliten-Antennen nur dann bewilligungsfrei, wenn sie das Stadtbild nicht stören. Zur Absicherung bietet die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung daher ihren Beratungsservice an. Ein Antrag auf Zustimmung durch die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung wird empfohlen.

Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO):

  • § 62a Bewilligungsfreie Bauvorhaben (Abs. 1 Z 24 und Abs. 3)
  • § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1 und 6)
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