Farbgestaltung - Begutachtung

Allgemeine Informationen

Alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbildes werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft.

Im Rahmen der Einreichung wird auf Anfrage der zuständigen Behörde (z. B. Baupolizei), die Stellungnahme oder das Gutachten der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung für die Behörde erstellt. Zusätzlich kann das Bauvorhaben schon vor der Einreichung mit den zuständigen Referenten*innen der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung abgestimmt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Farbgestaltung hat auf die Eigenart und Charakteristik des betreffenden Gebäudes und des baulichen Umfeldes zu reagieren. Sie soll die Architektur unterstützen bzw. ihre Aussage bekräftigen.

Ziel aus stadtgestalterischer Sicht

Eine Farbe kann aus gestalterischer Sicht nur in Beziehung zu ihrem Umfeld gesehen und bewertet werden. Ziel ist es, eine der Architektur und der nahen Umgebung entsprechende Farbpalette zu definieren. Es sollen Farbkombinationen gefunden werden, die den Wünschen der EinreicherInnen wie auch den Anforderungen des örtlichen Stadtbildes entsprechen.

Richtlinien zur Farbgestaltung historischer Fassaden liegen in der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung auf (Werkstattbericht Nr. 85)

Fristen und Termine

Projekte können laufend eingebracht werden.

Zuständige Stelle

Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
12., Niederhofstraße 21-23
Telefon: +43 1 4000-88916, -88917
Fax: +43 1 4000-99-88910
E-Mail: post@ma19.wien.gv.at

Parteienverkehr/persönliche Projektbesprechungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11.30 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen
Amtsstunden/telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Dezernat Begutachtung

Erteilung der Baubewilligung

Verfahrensablauf

Die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung übermittelt ihre Stellungnahme oder ihr Gutachten im Bewilligungsverfahren an die für die Bewilligung zuständige Behörde.

Der Bescheid wird von der Baupolizei erstellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Farbstudie (verkleinerte Einreichplan-Ansicht, Skizze oder Fotoanimation)
  • Fotos der Fassaden zur Darstellung des aktuellen Bestandes
  • Beschreibung mit genauer Farbdefinition (z. B. Farbmuster, Farbkatalognummer, eventuell auch RAL-Nummer)
  • Baustellen-Adresse
  • Name und Anschrift der EinreicherInnen (formlos, keine Bearbeitungsgebühren)
  • In Schutzzonen: Belegexemplar für das Archiv der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung

Kosten und Zahlung

Die architektonische Begutachtung ist gebührenfrei.

Im Zuge des Bewilligungsverfahrens werden anfallende Gebührenkosten durch die dafür zuständige Behörde eingehoben.

Erledigungsdauer

Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle Unterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht wurden.

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Bauordnung für Wien (BO): § 85 Äußere Gestaltung von Bauwerken (Abs. 1, 3 und 6)

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