Allgemeine Informationen
Bauvorhaben auf Kleingärten im Eigentum der Stadt Wien (Verwaltung MA 69 - K) müssen bei der Abteilung Immobilienmanagement bekannt gegeben werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Einreichen können:
Pächter*innen, Unterpächter*innen, Bestandnehmer*innen (z. B.: Prekarist*innen) eines Kleingartens im Eigentum der Stadt Wien (Verwaltung MA 69 - K)
Fristen und Termine
Keine
Zuständige Stelle
Immobilienmanagement (MA 69)
8., Lerchenfelder Straße 4, Zimmer 525
Telefon: +43 1 4000-69719
Fax: +43 1 4000-99-69606
E-Mail: post@ma69.wien.gv.at
Ansprechpersonen
Für die Bezirke 2., 3., 10., 20., 21., 22., 23.:
Telefon: +43 1 4000-69666
E-Mail: robert.prosenbauer@wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000- 69655
E-Mail: hannes.hafner@wien.gv.at
Für die Bezirke 11., 12., 13., 14., 16., 17., 18., 19.:
Telefon: +43 1 4000-69667
E-Mail: andreas.rocek@wien.gv.at
Verfahrensablauf
Sämtliche Erklärungen, Anträge und Baupläne müssen vor Einreichung bei der Baupolizei vom örtlichen Kleingartenverein, vom Generalpächter und von der Abteilung Immobilienmanagement abgestempelt und unterfertigt werden.
Die oben angeführten Unterlagen können auch im Postwege an die Abteilung Immobilienmanagement gerichtet werden.
Persönliche Einreichungen sind nicht unbedingt erforderlich. Diese können auch durch eine von dem*der Bauwerber*in bevollmächtigten Person erfolgen.
Die von der Abteilung Immobilienmanagement als Liegenschaftseigentümerin unterfertigten Baupläne samt Bauansuchen und diverse Beilagen müssen von der Bauwerberin oder vom Bauwerber persönlich oder einer bevollmächtigten Person abgeholt und selbst bei der Baupolizei zwecks Einleitung des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Einreichpläne in 3-facher Ausfertigung im "Grünland-Erholungsgebiet-Kleingartengebiet" bzw. "Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen entsprechend dem Wiener Kleingartengesetz". Für alle übrigen Widmungskategorien in 4-facher Ausfertigung entsprechend der Bauordnung für Wien.
- Bauansuchen in 2-facher Ausfertigung
- Für den Fall, dass die bebaute Fläche des Objektes 35 Quadratmeter überschreitet bzw. der Hauptwohnsitz begründet wird, muss ein entsprechendes Pachtzinszuschlagsformular, das bei dem jeweiligen Generalpächter (in der Regel der Zentralverband) aufliegt, unterfertigt und dem Antrag angeschlossen werden.
- Bei gekuppelter Bauweise muss eine Zustimmungserklärung, die vom Generalpächter und angrenzenden Parzellennachbar*innen unterfertigt sein muss, beigefügt werden. Auch dieses Formular liegt beim Generalpächter auf.
Kosten und Zahlung
Kostenaufstellung für Bauverfahren
Formular
Bauansuchen bei Kleingärten auf städtischen Liegenschaften (PDF)
Zusätzliche Informationen
Baubewilligungen in Kleingärten - Informationen der Baupolizei