Bauvorhaben auf städtischen Kleingärten - Antrag

Bitte beachten Sie:
Bitte vereinbaren Sie für persönliche Beratungsgespräche vorher einen Termin per Telefon unter +43 1 4000-8069. Ohne Termin ist nicht sichergestellt, dass der/die richtige Mitarbeiter*in für Ihr Anliegen im Haus ist.

Sie können Ihr Anliegen per Post, E-Mail (post@ma69.wien.gv.at) oder Telefon einbringen. Im Außenbereich des Amtsgebäudes (Lerchenfelderstraße 4) steht ein deutlich markierter Briefkasten des Immobilienmanagements der Stadt Wien zur Verfügung. Dort können Sie Unterlagen rund um die Uhr abgeben.

Wenn Sie

  • Pächter*in
  • Unterpächter*in
  • Bestandnehmer*in (z. B.: Prekarist*in)

eines städtischen Kleingartens sind und in Ihrem Kleingarten bauliche Veränderungen planen, müssen Sie das bei der Abteilung Immobilienmanagement beantragen.

Bitte beachten Sie auch die Unterlagen, die Sie dem Antrag beilegen müssen.

Allgemeine Informationen

Bauvorhaben auf Kleingärten im Eigentum der Stadt Wien (Verwaltung MA 69 - K) müssen bei der Abteilung Immobilienmanagement bekannt gegeben werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Einreichen können:
Pächter*innen, Unterpächter*innen, Bestandnehmer*innen (z. B.: Prekarist*innen) eines Kleingartens im Eigentum der Stadt Wien (Verwaltung MA 69 - K)

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Immobilienmanagement (MA 69)
8., Lerchenfelder Straße 4, Zimmer 525
Telefon: +43 1 4000-69719
Fax: +43 1 4000-99-69606
E-Mail: post@ma69.wien.gv.at

Ansprechpersonen

Für die Bezirke 2., 3., 10., 20., 21., 22., 23.:
Telefon: +43 1 4000-69666
E-Mail: robert.prosenbauer@wien.gv.at

Für die Bezirke 11., 12., 13., 14., 16., 17., 18., 19.:
Telefon: +43 1 4000-69667
E-Mail: andreas.rocek@wien.gv.at

Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr

Verfahrensablauf

Sämtliche Erklärungen, Anträge und Baupläne müssen vor Einreichung bei der Baupolizei vom örtlichen Kleingartenverein, vom Generalpächter und von der Abteilung Immobilienmanagement abgestempelt und unterfertigt werden.

Die oben angeführten Unterlagen können auch im Postwege an die Abteilung Immobilienmanagement gerichtet werden.

Persönliche Einreichungen sind nicht unbedingt erforderlich. Diese können auch durch eine von dem*der Bauwerber*in bevollmächtigten Person erfolgen.

Die von der Abteilung Immobilienmanagement als Liegenschaftseigentümerin unterfertigten Baupläne samt Bauansuchen und diverse Beilagen müssen von der Bauwerberin oder vom Bauwerber persönlich oder einer bevollmächtigten Person abgeholt und selbst bei der Baupolizei zwecks Einleitung des baubehördlichen Bewilligungsverfahrens eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Einreichpläne in 3-facher Ausfertigung im "Grünland-Erholungsgebiet-Kleingartengebiet" bzw. "Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen entsprechend dem Wiener Kleingartengesetz". Für alle übrigen Widmungskategorien in 4-facher Ausfertigung entsprechend der Bauordnung für Wien.
  • Bauansuchen in 2-facher Ausfertigung
  • Für den Fall, dass die bebaute Fläche des Objektes 35 Quadratmeter überschreitet bzw. der Hauptwohnsitz begründet wird, muss ein entsprechendes Pachtzinszuschlagsformular, das bei dem jeweiligen Generalpächter (in der Regel der Zentralverband) aufliegt, unterfertigt und dem Antrag angeschlossen werden.
  • Bei gekuppelter Bauweise muss eine Zustimmungserklärung, die vom Generalpächter und angrenzenden Parzellennachbar*innen unterfertigt sein muss, beigefügt werden. Auch dieses Formular liegt beim Generalpächter auf.

Kosten und Zahlung

Kostenaufstellung für Bauverfahren

Formular

Bauansuchen bei Kleingärten auf städtischen Liegenschaften: 225 KB PDF

Zusätzliche Informationen

Baubewilligungen in Kleingärten - Informationen der Baupolizei

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