Die Kulturkommission Alsergrund lädt alle Interessierten ein, sich um eine Förderung zu bewerben.
Förderkriterien
Hauptkriterium ist ein starker
Alsergrund-Bezug. Es wird ein möglichst vielfältiges Angebot gefördert.
Emanzipatorische, multikulturelle, erinnernde,
generationenübergreifende, bildende und geschlechtersensible Aspekte
werden besonders berücksichtigt.
Förderung online beantragen
Die Bezirkskulturförderung kann online beantragt werden. Das Antragsformular muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein.
Termine und Fristen der Kulturkommission - 2026
Ansuchen für Förderungen müssen mindestens 6 Wochen vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin im Büro der Bezirksvorsteherin eingelangt sein. Anträge, die später einlangen, können aufgrund der Gremienabläufe nicht mehr rechtzeitig behandelt werden. Zum Zeitpunkt der Sitzung darf das Vorhaben noch nicht stattgefunden haben und Ansuchen für bereits vergangene Vorhaben können nicht behandelt werden.
Bitte beachten Sie die Einreichfristen. Diese enden rund 2 Wochen vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Kulturkommission. Die Ansuchen werden in folgenden Sitzungen behandelt:
- Sitzung am 17. März 2026 - Einreichfrist: 2. März 2026
- Sitzung am 28. April 2026 - Einreichfrist: 13. April 2026
- Sitzung am 9. Juni 2026 - Einreichfrist: 25. Mai 2026
- Sitzung am 15. September 2026 - Einreichfrist: 31. August 2026
- Sitzung am 20. Oktober 2026 - Einreichfrist: 5. Oktober 2026
Vorhaben, bei denen das beantragte Fördervolumen 5.000 Euro oder mehr beträgt, müssen in der Kommission präsentiert werden.
Logo und Eintrag im "Wien erleben"-Kalender
Das Alsergrunder Logos muss in allen Programmankündigungen aufgenommen werden.
Die Veranstaltungen müssen 4 Wochen vor dem Termin im "Wien erleben"-Kalender eingetragen werden: Veranstaltung eintragen
Bei der Beschreibung der Veranstaltung ist die Bezirksvertretung Alsergrund als Fördergeberin anzuführen.
Kontakt
Bei Fragen zu den Formularen, Kriterien und Fristen gibt das Büro der Bezirksvorstehung Alsergrund telefonisch unter +43 1 4000-09110 oder per E-Mail unter post@bv09.wien.gv.at gerne Auskunft.
Alle Förderkriterien im Detail
Lokaler Bezug
Vorhaben, die von Alsergrunder Einzelpersonen, Vereinen und Kultureinrichtungen initiiert werden oder Vorhaben, die Alsergrunder*innen als primäre Zielgruppe haben, werden durch die Kommission bevorzugt gefördert. Die Förderrichtlinien erfordern einen Vereinssitz oder einen Hauptwohnsitz in Wien. Veranstaltungen müssen jedenfalls im Bezirk stattfinden.
Vielfältiges Kultur- und Wissenschaftsangebot
Die Förderung soll ein vielfältiges Programm ermöglichen. Wenn etwa bereits viele Theaterprojekte gefördert wurden, wird gegebenenfalls einer Konzertreihe der Vorzug gegeben und umgekehrt. Insbesondere werden auch innovative Vorhaben bevorzugt gefördert, die von den klassischen Darbietungsformen abweichen.
Räume schaffen für Dialog
Vorhaben, die einen Dialog zwischen Kunstschaffenden und Bewohner*innen ermöglichen oder die Besucher*innen sogar dazu animieren, sich künstlerisch einzubringen (etwa Mitmachtheater, Workshops, usw.), werden als besondere Bereicherung erachtet.
Niederschwelliges, leistbares oder kostenloses Angebot
Angebote, die für die Besucher*innen kostenlos sind oder sozial gestaffelte Eintrittspreise vorsehen, machen Kunst und Kultur am Alsergrund für alle zugänglich. Niederschwellige Kunst- und Kulturangebote im öffentlichen Raum sind daher sehr erwünscht.
Diversität und Inklusion
Vorhaben, die sich kritisch oder sensibilisierend mit Identitätskonzepten oder Unterdrückungsstrukturen auseinandersetzen, leisten einen wichtigen Beitrag für einen solidarischen und bunten Alsergrund.
Gleichstellung
Vorhaben, bei denen Frauen in leitenden Funktionen mitwirken, etwa als Regisseurin oder Kuratorin, werden bevorzugt gefördert.
Verlässlichkeit bei Einhaltung der Vorgaben und Abrechnung
Bei wiederkehrender Antragsstellung wird die bisherige Zusammenarbeit bei der Entscheidung über eine etwaige Förderung einbezogen.
Einhaltung formaler Qualitätskriterien
Um die Förderwürdigkeit beurteilen zu können, ist eine ausreichend ausführliche und verständliche Beschreibung des Vorhabens erforderlich. Außerdem muss die Kostenaufstellung verständlich und nachvollziehbar sein und dem Umfang des eingereichten Vorhabens sowie der beantragten Förderhöhe entsprechen. Etwaige Eintrittsgelder müssen transparent dargestellt sein.
Weitere Unterstützungen für den Kunst- und Kulturbereich
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) - Förderungen und Einreichfristen