Wohnungskommission - Vergabe von Gemeindewohnungen

Die Wohnungskommission ist eine Servicestelle. Sie beurteilt Ihr Wohnungsansuchen und kann, falls es sich um einen Härtefall handelt, eine Ausnahme von den Vergaberichtlinien empfehlen.

Die Vergaberichtlinien legen fest, wie und an wen Gemeindewohnungen vergeben werden können. Wenn durch diese Richtlinien für Sie als Wohnungswerber*in eine soziale Belastung oder Ungerechtigkeit entsteht, können Sie sich an die Wohnungskommission wenden.

Servicestelle

Bitte bringen Sie Ihre Ansuchen und Anliegen schriftlich oder telefonisch ein.

Wohnungskommission
E-Mail: wk@ma50.wien.gv.at
Telefon: +43 1 4000-74560

Eine persönliche Beratung vor Ort ist nur mit Termin möglich. Bitte wählen Sie die Online-Terminreservierung je nach Ihrem Wohnsitz aus:

Bezirk 1, 2, 6, 7, 8, 9, 20 oder außerhalb von Wien
Bezirk 3, 4, 10 oder 11
Bezirk 5, 12, 13 oder 23
Bezirk 14, 15, 16, 17, 18 oder 19
Bezirk 21 oder 22

Beachten Sie: Für die persönliche Beratung ist ein bestehender Akt bei Wiener Wohnen notwendig. Geben Sie bei der Terminreservierung bitte Ihre Aktenzahl (Geschäftszahl) von Wiener Wohnen im Format "1234../20.." an. Ihre Aktenzahl finden Sie auf Schreiben von Wiener Wohnen unter "GZ WRW". Sollten Sie noch nicht bei Wiener Wohnen registriert sein, wenden Sie sich bitte an die Wohnberatung Wien.

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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