Fertigstellung eines Bauvorhabens
Je nach Bauvorhaben und Bewilligungsform muss die Fertigstellung eines Bauvorhabens der Wiener Baupolizei (MA 37) in einer der folgenden Arten gemeldet werden:
Fertigstellungsanzeige
Fertigstellungsanzeige für mit Bescheid bewilligte Baumaßnahmen sowie für das vereinfachte Baubewilligungsverfahren: Notwendige Unterlagen für Fertigstellungsanzeige
Fertigstellungsmeldung
- Fertigstellungsmeldung - angezeigte Baumaßnahmen (Bauanzeigen)
- Fertigstellungsmeldung - Kanalanlagen
Fertigstellung im Kleingarten
Fertigstellungsanzeige - Kleingarten(wohn-)häuser
Fertigstellung von Aufzügen
Fertigstellung von Ölfeuerungsanlagen
Baupolizei (Magistratsabteilung 37)
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