Europawahl 2024 in Wien

Das Wichtigste für Sie im Überblick

Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, findet in Österreich die Europawahl 2024 statt.

Die wichtigsten Informationen zu dieser Wahl haben wir bereits für Sie zusammengestellt. Ab Anfang Mai finden Sie auf dieser Seite auch alle Detailinformationen.

Unterstützungserklärungen

Parteien, deren Wahlvorschläge nicht von wenigstens einem Mitglied des Europäischen Parlaments oder von drei Mitgliedern des Nationalrats unterschrieben werden, können bis zum 26. April 2024, 17 Uhr, Unterstützungserklärungen für die Kandidatur sammeln.

Eine Unterstützungserklärung können wahlberechtigte Österreicher*innen oder wahlberechtigte nichtösterreichische EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Wien in jedem Magistratischen Bezirksamt oder bei der Magistratsabteilung 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten, 8., Lerchenfelder Straße 4 unterschreiben.

Die Unterschriftsleistung für eine Unterstützungserklärung kann ab sofort erfolgen. Die Eintragung in die Wählerevidenz kann ab dem Stichtag (26. März 2024) bestätigt werden.

Öffnungszeiten für die Abgabe von Unterstützungserklärungen:

  • Montag bis Freitag, vom 2. April 2024 bis 24. April 2024, von 8 bis 18 Uhr
    • Ausgenommen:
    • Donnerstag, 18. April 2024 von 8 bis 19 Uhr
    • Montag, 22. April 2024 von 8 bis 19 Uhr
  • Donnerstag, 25. April 2024 von 8 bis 19 Uhr
  • Freitag, 26. April 2024 von 8 bis 17 Uhr

Nähere Informationen zur Kandidatur (BMI)

Wer ist in Wien wahlberechtigt?

In Wien wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen, die bis zum 9. Juni 2008 geboren wurden (Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag) und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag, dem 26 März 2024, in Wien begründet haben.

Wahlinformationen für Auslandsösterreicher*innen

Auch nichtösterreichische EU-Bürger*innen, die bis zum 9. Juni 2008 geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz am 26. März 2024 in Wien hatten, können in Wien an der Europawahl 2024 teilnehmen. Sie mussten sich allerdings vorab entscheiden, ob Sie die EU-Abgeordneten ihres Heimatstaates oder ihres Wohnsitzlandes wählen wollen. Wenn dabei die Entscheidung auf die Wahl der österreichischen Abgeordneten gefallen ist, musste spätestens bis zum Stichtag der Europawahl, dem 26. März 2024, beim Wiener Wahlservice ein Antrag auf Eintragung in die Wiener Europa-Wählerevidenz gestellt werden.

Wählerverzeichnis - Einsicht und Berichtigungen

Von 16. April bis 25. April 2024 findet das Berichtigungsverfahren statt.

Wo kann ich wählen?

Alle wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die "Amtliche Wahlinformation" per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal und enthält weitere wichtige Informationen zur Wahl.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Europawahl 2024 sehr viele neue und barrierefreie erreichbare Wahllokale gibt. Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihr eventuell neues zuständiges Wahllokal. Die Adresse finden Sie in der „Amtlichen Wahlinformation“ oder ab Anfang Mai im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen.

Ein Tipp: Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zur Stimmabgabe ins Wahllokal mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch Ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.

Wählen im Urlaub

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können, haben Sie mit einer Wahlkarte die Möglichkeit, in einem Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl im In- und Ausland Ihre Stimme abzugeben.

Wählen in Heil- und Pflegeanstalten

Patient*innen und Bewohner*innen in Heil- und Pflegeanstalten, die ihr zuständiges Wahllokal (z. B. wegen eingeschränkter Mobilität) nicht aufsuchen können, können am einfachsten mit einer Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Mit der Wahlkarte haben Sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder – auf zusätzlichen Antrag – am Wahltag von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden. Die Mitarbeiter*innen der Heil- und Pflegeanstalt können Ihnen bei der Beantragung der Wahlkarte helfen.

Für die „Pflege Baumgarten“, die „Pflege Donaustadt“ und das „Haus der Barmherzigkeit“ werden eigene Spitalssprengel eingerichtet. Wenn Sie über keinen Hauptwohnsitz in der betreffenden Einrichtung verfügen und in einem dieser Sprengel wählen wollen, benötigen Sie eine Wahlkarte.

Wählen bei eingeschränkter Mobilität

Falls Sie Ihr Wahllokal wegen einer Einschränkung Ihrer Mobilität, sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen, nicht persönlich aufsuchen können, können Sie beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes eine Wahlkarte beantragen. Damit haben Sie die Möglichkeit, per Brief zu wählen oder - auf zusätzlichen Antrag - am Wahltag von einer mobilen Wahlkommission besucht zu werden.

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 9. Juni 2024, 17 Uhr, per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem Wahllokal in ganz Österreich während der Öffnungszeiten und bei jeder Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Mitte Mai 2024 persönlich im Wahlreferat Ihres zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Einen Wahlkartenantrag können Sie ab sofort bis Mittwoch, den 5. Juni 2024 schriftlich, (E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis Freitag, den 7. Juni 2024, 12 Uhr, persönlich beim Wahlreferat Ihres zuständigen Magistratischen Bezirksamtes stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Wahlkarten werden ab Mitte Mai 2024 ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien und Personen fest und liegt der mit der Wahlkarte zu übermittelnde Stimmzettel für die Wahl vor.

Um eine Wahlkarte zu beantragen, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:

  • Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Adresse des Hauptwohnsitzes
  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass-, Personalausweis- beziehungsweise Führerscheinnummer) oder Unterschrift des Antrages mit einer ID-Austria.

Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, müssen Sie die gewünschte Adresse im Antrag angeben.

Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer ID-Austria beantragt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.

Am Wahltag

Vergessen Sie bitte nicht, einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) zum Wählen mitzunehmen. eAusweise (zum Beispiel der Digitale Führerschein) können im Wahllokal nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert.

Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, sonst können Sie im Wahllokal nicht wählen.

Die "Amtliche Wahlinformation" ist kein Identitätsdokument. Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zum Wählen mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden.

Weitere Informationen

Stadtservice - Telefon +43 1 4000-4001, E-Mail: anliegen@sts.wien.gv.at

Wahlinformationen des Europäischen Parlaments

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