Eheschließung im Ausland

  • In manchen Staaten ist für Österreicher*innen zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Die meisten Staaten begnügen sich jedoch mit einer Personenstandsbestätigung.
  • Welche Dokumente Sie bei einer Heirat im Ausland benötigen, kann Ihnen nur Ihr ausländisches Standesamt mitteilen.
  • Durch eine Eheschließung können Österreicher*innen auch ihre Familiennamen ändern. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei jedem Standesamt in Österreich.
    Standesämter in Wien
  • Auf Urkunden mancher Staaten ist eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung erforderlich. Beachten Sie bitte daher, dass Urkunden von diesen Staaten in Österreich nur volle Beweiskraft haben, wenn sie entsprechend beglaubigt sind.
Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Kontaktformular