Eheschließung im Ausland

  • Für manche Staaten ist zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Standesamt. Sollte nicht ausschließlich der Familienname des Mannes nach der Eheschließung als gemeinsamer Familienname bestimmt werden (wie Führung eines Doppelnamens, Beibehaltung des bisher geführten Familiennamens), ist die Abgabe einer diesbezüglichen Erklärung beim zuständigen Standesamt unbedingt vor der Eheschließung erforderlich.
  • Auf Urkunden mancher Staaten ist eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung erforderlich. Beachten Sie bitte daher, dass Urkunden von diesen Staaten in Österreich nur volle Beweiskraft haben, wenn sie entsprechend beglaubigt sind.
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