Tempo-30-Zonen - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Seit den späten 1980er-Jahren werden aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Verkehrsberuhigung in Wien Tempo-30-Zonen errichtet und zählen zu den am meisten diskutierten Themen der städtischen Verkehrspolitik.

Hinweisschild "Tempo-30-Zone"; weiße Tafel mit schwarzer Zahl "30" in rot-umrandetem Kreis, darunter schwarze Schrift "Zone"

Im Masterplan Verkehr und im Verkehrssicherheitsprogramm hat sich Wien zum Ziel gesetzt, alle Wohngebiete zu Tempo-30-Zonen zu machen. Von der Regelung ausgenommen sind Straßen mit erhöhter Verkehrsbedeutung, wie Autobahnen, Schnell-, Bundes- und Hauptstraßen.


Vorteile

  • Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in diesen Zonen ist deutlich geringer. Dies trägt zu einer reduzierten Belastung der Anrainer*innen in den Wohngebieten bei und erhöht die Verkehrssicherheit (zum Beispiel Reduzierung des Anhalteweges von 40 Metern bei 50 Stundenkilometern, auf 18 Metern bei 30 Stundenkilometern).
  • Die Erreichbarkeit für Wohn- und Betriebsanrainer*innen bleibt erhalten.
  • Mehr- und Umwegfahrten werden verhindert, da das Durchfahren mit 30 Stundenkilometern erlaubt ist.

Auswirkungen

Untersuchungen haben ergeben, dass die Geschwindigkeiten um circa 8 Prozent reduziert wurden. Die Verkehrssicherheit wird dadurch wesentlich erhöht. In Tempo-30-Zonen zeigt sich eine Verringerung der Unfälle mit Personenschäden und eine Reduzierung der Unfallschwere. Weiters bietet das geringere Geschwindigkeitsniveau günstige Voraussetzungen für sicheres Radfahren im Mischverkehr.

Kriterien für die Errichtung von Tempo-30-Zonen

Das Wiener Straßennetz mit erhöhter Verkehrsbedeutung besteht aus Autobahnen, Schnellstraßen, Bundesstraßen und Hauptstraßen. Diese machen circa 25 Prozent des Wiener Straßennetzes aus. Das "untergeordnete Straßennetz" (Nebenstraßen) hat eine Länge von circa 2.100 Kilometern und entspricht circa 75 Prozent des Wiener Straßennetzes. Tempo-30-Zonen werden normalerweise nur in diesem "untergeordneten Straßennetz" errichtet.

Innerhalb des so genannten "Vorrangstraßennetzes" (das sind im Wesentlichen die "Straßen mit erhöhter Verkehrsbedeutung" und Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr) werden nur in Ausnahmefällen Tempo-30-Zonen eingerichtet.

Beantragung von Tempo-30-Zonen

Die Wiener Bezirksvertretungen können Tempo-30-Zonen beantragen. Die Eignungsprüfung (Zonenbegrenzung) erfolgt durch die Stadt Wien - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46).

Alternativen zu Tempo-30-Zonen und ihre Auswirkungen

Die Tempo-30-Zonen zählen in den vergangenen Jahren zu den am meisten diskutierten Themen der städtischen Verkehrspolitik.

Alternativen und Erfahrungen

In den 1970er- und frühen 1980er-Jahren wurde dem Wunsch nach Verkehrsberuhigung von Wohngebieten vorwiegend mit sehr restriktiven verkehrsorganisatorischen Maßnahmen entsprochen:

  • Gegenläufige Einbahnsysteme
  • Errichtung von Wohnstraßen
  • Errichtung von Fußgänger*innen-Zonen

Man konnte so zwar den gebietsfremden Verkehr wirksam aus den Wohngebieten verdrängen, die Maßnahmen hatten aber auch negative Auswirkungen:

  • Erreichbarkeitsverschlechterungen für Wohn- und Betriebsanrainer*innen
  • Erzwungene Mehr- und Umwegfahrten
  • Unübersichtliche Verkehrssituationen
  • Nur selten positive Auswirkungen auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer*innen

Weiterführende Informationen

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