Abfallrecht

Erläuterungen zu einigen AWG-Verordnungen

Abfallnachweisverordnung

Mit 1. Jänner 2004 trat die Abfallnachweisverordnung 2003 in Kraft. Sie regelt Art und Form der Meldepflichten und Aufzeichnungen von Abfällen, die für die Nachvollziehbarkeit umweltgerechter Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von Abfällen erforderlich sind. Seit Inkrafttreten der Abfallbilanzverordnung treffen die Bestimmungen der Abfallnachweisverordnung weitgehend nur mehr Abfallerzeugerinnen und Abfallerzeuger und erlaubnisfreie Rücknehmerinnen und Rücknehmer.

Wichtige Punkte in der Abfallnachweisverordnung

Abfallverzeichnisverordnung

Die Abfallverzeichnisverordnung beinhaltet Kriterien für die Zuordnung von Abfällen zu einer Schlüsselnummer und die anzuwendenden Untersuchungsmethoden. Das Abfallverzeichnis umfasst die Abfallarten, die in Punkt 5 Tabelle 1 der ÖNORM S 2100 "Abfallverzeichnis", ausgegeben am 1. Oktober 2005, aufgelistet sind, mit den in der Anlage 5 der Verordnung angeführten Änderungen. Das konsolidierte Abfallverzeichnis ist am EDM-Portal des Lebensministeriums veröffentlicht.

Abfallverzeichnisverordnung als Download auf der Seite des Lebensministeriums

Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)

Mit 13. August 2005 sind die Bestimmungen der Elektroaltgeräteverordnung über die Rücknahme- und Finanzierungsverpflichtungen für Herstellerinnen und Hersteller in Kraft getreten. Herstellerinnen und Hersteller (inklusive Importeurinnen und Importeuren) von Elektro- und Elektronikgeräten wurden verpflichtet, die Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten zu finanzieren beziehungsweise alte Geräte aus privaten Haushalten sowie vergleichbaren Einrichtungen ab 13. August 2005 kostenlos zurückzunehmen und für deren Verwertungsziele entsprechend der vorgegebenen Gerätekategorie zu sorgen. Zurückgenommen werden Elektroaltgeräte an Sammelstellen der Herstellerinnen und Hersteller und Gemeinden. Bereits genehmigte Sammel- und Verwertungssysteme sind in der Registerabfrage des EDM-Portals zu finden.

Die wichtigsten Punkte der EAG-VO; 239 KB RTF

Elektro- und Elektronik-Altgeräte - Informationen des Lebensministeriums

Abfallbilanzverordnung

Die Abfallbilanzverordnung (BGBl. II Nr. 497/2008: 111 KB PDF) trat mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Hauptinhalte der Regelung sind fortlaufende Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen in elektronischer Form und die Umsetzung der bereits in § 21 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 vorgesehenen Verpflichtung zur jährlichen Meldung von Jahresabfallbilanzen durch aufzeichnungspflichtige Abfallsammlerinnen und Abfallsammler sowie Abfallbehandlerinnen und Abfallbehandler an den jeweils zuständigen Landeshauptmann.

Bis 15. März 2011 ist erstmals eine Meldung der Jahresabfallbilanz gemäß Abfallbilanzverordnung über das Berichtsjahr 2010 im Wege des elektronischen Registers zu übermitteln.

Neue Regelungen im Wiener Abfallwirtschaftsgesetz

Mit 1. Jänner 2011 sind im Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG) neue Bestimmung zu Abfallkonzepten für größere Baustellen und zu Groß-Veranstaltungen in Kraft getreten.

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Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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