Schifffahrtswesen

Schiff auf der Donau

Zulassung zur Binnenschifffahrt

Schiffe und Boote, die auf österreichischen Binnengewässern verkehren, müssen durch die Behörde zugelassen sein. Ausgenommen sind Elektroboote mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 Kilowatt und Boote ohne Motorbetrieb.

Zulassung zur Binnenschifffahrt - Antrag

Zulassung zur Seeschifffahrt

Seeschiffe sind Fahrzeuge, die auf Grund ihrer Größe, Bauart und Ausrüstung für die Seeschifffahrt geeignet sind. Fahrzeuge, die für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt sind (Jachten), zählen zu den Seeschiffen. Ruder- und Paddelboote, Schlauchboote sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist, zählen nicht zu den Seeschiffen.

Schiffe, die zur Seeschifffahrt zugelassen wurden, müssen die österreichische Seeflagge führen. Für Seeschiffe außer Jachten ab 24 Meter Länge ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Schifffahrtsbehörde zuständig.

Zulassung einer Jacht zur Seeschifffahrt (Seebrief) - Antrag

Befähigungsausweis: Schiffsführer- und Kapitänspatent

Wird ein Fahrzeug (Schiff, Boot oder Motorfahrzeug mit einer Antriebsleistung ab 4,4 Kilowatt) auf österreichischen Binnengewässern selbstständig geführt, ist zusätzlich zur Zulassung ein Schiffsführer- oder Kapitänspatent notwendig. Dieses wird nach bestandener Schiffsführerprüfung ausgestellt. Für Sportfahrzeuge, die auf fremden Gewässern verkehren, kann ein internationales Zertifikat ausgestellt werden.

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Wasserrecht (Magistratsabteilung 58)
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